Betreff
Aufhebung einer Sonderregelung im Rahmen der Schülerbeförderung für Berufsschüler aus dem nördlichen Bereich des Landkreises (B)
Vorlage
2016/2542
Aktenzeichen
204-303
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Zur Stärkung der Berufsschule Pfaffenhofen wurde durch den Kreisausschuss am 20.09.1983 eine Sonderregelung für Berufsschüler aus dem Landkreisnorden, nördlich der Bundesstraße 16, getroffen, wonach von diesen eine maximale Eigenbeteiligung in Höhe von 165 DM / Schuljahr für die Fahrt mit der öffentlichen Linie Vohburg – Pfaffenhofen zur Staatlichen Berufsschule Pfaffenhofen erhoben wurde.

 

Dieser Betrag entsprach dem Kostenbeitrag für die Mitfahrt im Schulbus der Linie PAF 8 ab Ingolstadt bis Pfaffenhofen. Der Differenzbetrag bis zur Höhe der Familienbelastungsgrenze (aktuell 420 €) wurde vom Landkreis als freiwillige Leistung gewährt. Die Beträge wurden fortlaufend angepasst (aktuell 209 €) und die Sonderregelung wird bis heute angewendet.

Tatsächlich kosten die Fahrten der öffentlichen Linie Vohburg – Pfaffenhofen für Berufsschüler mit  Blockunterricht oder mit tageweisem Unterricht ca. 500 € p.a. Aufgrund der bestehenden Familienbelastungsgrenze in Höhe von 420 € werden insofern 80 € vom Landkreis künftig erstattet.

 

Betroffen sind hiervon durchschnittlich 3 Schüler / Schuljahr.

 

Diese Regelung stellt jedoch Schüler der BS PAF aus dem übrigen Landkreis schlechter, ebenso die Schüler aus o.g. Bereich, welche nicht die BS PAF (sondern z.B. die BS EI, M oder IN) besuchen. Alle diese müssen die Fahrtkosten bis zur Familienbelastungsgrenze selbst tragen.

 

Nach Auffassung des Fachbereichs Schülerbeförderung ist diese Regelung überholt und sollte aufgehoben werden. Die Berufsschüler aus dem Landkreisnorden zur Berufsschule Pfaffenhofen haben somit ab dem Schuljahr 2017/2018 ebenfalls die Fahrtkosten bis zur Familienbelastungsgrenze selbst zu tragen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Sonderregelung für die Beschränkung der Eigenbeteiligung für Berufsschüler aus dem Bereich des Landkreises nördlich der Bundesstraße 16 für die Kosten der öffentlichen Linie zur Berufsschule Pfaffenhofen wird mit Ende des Schuljahres 2016/2017 aufgehoben.