Betreff
Ilmtalklinik Sondervermögen;
Feststellung des Jahresabschlusses und Erteilung der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 (B)
Vorlage
2016/2487
Aktenzeichen
952-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Das Sondervermögen der Ilmtalklinik GmbH hat zum Bilanzstichtag des Jahres 2015 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 109.578 € abgeschlossen.

 

Aus der Kapitalrücklage wird ein Betrag in Höhe von 63.808 € in Höhe der Abschreibungen für Wohnbauten 2015 entnommen (verbleibender Fehlbetrag: 45.770 €)  Der unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages von 614.989,00 € verbleibende Bilanzgewinn von 569.219,00 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Der Jahresabschluss des Berichtszeitraums wurde durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses des Sondervermögens Ilmtalklinik des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm ist eine dem Kreistag vorbehaltene Angelegenheit, die nicht auf den Kreisausschuss übertragen werden kann (Art. 30 Abs. 1 Nr. 19 LKrO). Der entsprechende Feststellungsbeschluss einschließlich der Entlastung sind somit Aufgabe der Kreisorgane.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

1.    Der Jahresabschluss 2015 des Sondervermögen Ilmtalklinik GmbH wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 109.578 € festgesetzt. Der unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages von 614.989,00 € verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 569.219,00 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.    Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2015 die Entlastung erteilt.