Sachverhalt/Begründung
Gem. § 19 EBV und
§ 7 Abs. 5 Betriebssatzung erstattet die Werkleitung halbjährlich über die
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie über die Abwicklung des
Vermögensplans schriftlich Bericht.
Die Entwicklung
der Erträge und Aufwendungen lässt sich am anschaulichsten durch Vergleich mit
den entsprechenden Vorjahreszahlen des Erfolgsplanes darstellen, wobei die
Vergleichszahlen auf denselben Zeitraum abzugrenzen sind, wie die
berichtspflichtigen Zahlen des laufenden Jahres.
Nicht sämtliche
Erträge und Aufwendungen sind darzulegen, sondern nur die Wesentlichen. Die
Berichtspflicht beschränkt sich dabei auf die Entwicklung der Umsatzerlöse, der
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, der Personalaufwendungen
sowie der Zinsen. Die Posten können nach Menge und Wert beschrieben und mit den
entsprechenden Vorjahres- und Planzahlen verglichen werden. Erhebliche
Abweichungen sind zu erläutern.
Die Abwicklung des
Vermögensplanes beschränkt sich auf die Darstellung der Einnahmen und Ausgaben,
die sich auf die Haushaltsplanung des AWP auswirken. Zu berichten wäre also,
wenn Gewinnabführungen, Konzessionsabgaben etc. oder Zuweisungen des
Landkreises zur Eigenkapitalaufstockung oder zum Verlustausgleich von den
Planansätzen abweichen würden.
Die Daten und
Zahlen aus dieser Berichtserfassung für das 2. Halbjahr 2015 basieren auf dem
Abschluss für den Monat Dezember 2015.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss nimmt den Halbjahresbericht 2015 zur Kenntnis.