Betreff
Kreisstraße PAF 4, Ausbau von Pfaffenhofen bis Tegernbach;
Grundsatzbeschluss und Vergabe der Planungsleistungen (B)
Vorlage
2016/2474
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Die Kreisstraße PAF 4 wurde zwischen Pfaffenhofen und Tegernbach 1976 und 1979 in 2 Bauabschnitten ausgebaut.

 

Die Fahrbahn ist in einem sehr schlechten Zustand und entspricht mit dem ungenügenden bituminösen Fahrbahnaufbau nicht mehr den heutigen Erfordernissen für die hohe Verkehrsbelastung der Kreisstraße zwischen Pfaffenhofen und der Anschlussstelle der B 300 bei Thierham.

 

Der Ausbau der Kreisstraße PAF 4 soll in 2 Bauabschnitten im Hocheinbau erfolgen. Vom Staatlichen Bauamt Ingolstadt wurde zugesagt, dass die o.a. Maßnahme mit Mitteln des Freistaates Bayern gefördert werden kann.

 

Die Kosten für den Ausbau der Kreisstraße PAF 4 im Bauabschnitt 1 von Tegernbach bis zur Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Eutenhofen mit einer Ausbaulänge von ca. 1,80 km betragen nach grober Schätzung rund 600.000 Euro. In den folgenden Jahren soll die Kreisstraße PAF 4 Bauabschnitt 2 von der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Eutenhofen bis Ortsanfang Pfaffenhofen auf eine Länge von ca. 2,50 km ausgebaut werden. Die Kosten für den Bauabschnitt 2 und betragen nach grober Schätzung ca. 450.000 Euro.

 

Es wird vorgeschlagen, den Bauabschnitt 1 im Jahr 2017 und den Bauabschnitt 2 in den folgenden Jahren auszubauen. Die Ingenieurverträge und die erforderlichen Vermessungsarbeiten sind mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. 95.000 Euro zu beauftragen.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Kreisstraße PAF 4 Bauabschnitt 1 2017 und den Bauabschnitt 2 in den folgenden Jahren auszubauen.

Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt an das Ingenieurbüro Eichenseher Ingenieure aus Pfaffenhofen.

Die Landkreisverwaltung wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.