Grundsatzbeschluss und Vergabe der Planungsleistungen (B)
Sachverhalt/Begründung
Die Kreisstraße PAF 4 wurde zwischen Pfaffenhofen und
Tegernbach 1976 und 1979 in 2 Bauabschnitten ausgebaut.
Die Fahrbahn ist in einem sehr schlechten Zustand und
entspricht mit dem ungenügenden bituminösen Fahrbahnaufbau nicht mehr den
heutigen Erfordernissen für die hohe Verkehrsbelastung der Kreisstraße zwischen
Pfaffenhofen und der Anschlussstelle der B 300 bei Thierham.
Der Ausbau der Kreisstraße PAF 4 soll in 2 Bauabschnitten im
Hocheinbau erfolgen. Vom Staatlichen Bauamt Ingolstadt wurde zugesagt, dass die
o.a. Maßnahme mit Mitteln des Freistaates Bayern gefördert werden kann.
Die Kosten für den Ausbau der Kreisstraße PAF 4 im
Bauabschnitt 1 von Tegernbach bis zur Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße
nach Eutenhofen mit einer Ausbaulänge von ca. 1,80 km betragen nach grober
Schätzung rund 600.000 Euro. In den folgenden Jahren soll die Kreisstraße PAF 4
Bauabschnitt 2 von der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Eutenhofen
bis Ortsanfang Pfaffenhofen auf eine Länge von ca. 2,50 km ausgebaut werden. Die
Kosten für den Bauabschnitt 2 und betragen nach grober Schätzung ca. 450.000
Euro.
Es wird vorgeschlagen, den Bauabschnitt 1 im Jahr 2017 und
den Bauabschnitt 2 in den folgenden Jahren auszubauen. Die Ingenieurverträge
und die erforderlichen Vermessungsarbeiten sind mit geschätzten Gesamtkosten in
Höhe von ca. 95.000 Euro zu beauftragen.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Kreisstraße PAF
4 Bauabschnitt 1 2017 und den Bauabschnitt 2 in den folgenden Jahren
auszubauen.
Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt an das
Ingenieurbüro Eichenseher Ingenieure aus Pfaffenhofen.
Die Landkreisverwaltung wird beauftragt das Weitere zu
veranlassen.