Betreff
Kreisstraße PAF 6, Errichtung eines Geh- und Radweges von Niederthann bis zur Landkreisgrenze;
Grundsatzbeschluss und Vergabe der Planungsleistungen (B)
Vorlage
2016/2415
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Die Gemeinde Schweitenkirchen stellte den Antrag, an der Kreisstraße PAF 6 von Niederthann bis zur Landkreisgrenze einen Geh- und Radweg zu bauen. Mit dem geplanten Geh- und Radweg wird eine sichere Verbindung für Radfahrer und Fußgänger über den vorgenannten Geh- und Radweg zwischen Schweitenkirchen bis zum Radweg an der St 2054 nach Kirchdorf geschaffen.

Erste Gespräche mit Eigentümern anliegender Grundstücke wurden bereits geführt, wobei laut Auskunft der Gemeinde Schweitenkirchen die Bereitschaft, die notwendigen Flächen für den Bau eines Geh- und Radweges abzutreten, gegeben ist.

 

Die Maßnahme soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Schweitenkirchen, die für den Grunderwerb zuständig ist, durchgeführt werden. Der Kostenanteil des Landkreises für den Bau des Geh- und Radweges beträgt ohne Planungskosten nach erster grober Schätzung ca. 900.000 €.

 

Es wird vorgeschlagen, für den Neubau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße PAF 6 von Niederthann bis zur Landkreisgrenze die Ingenieurverträge stufenweise in den Leistungsphasen 1 bis 9 und die Vermessungsarbeiten sowie die notwendige landschaftspflegerische Begleitplanung im Jahr 2016 zu beauftragen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 170.000 Euro.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Geh- und Radweg an der Kreisstraße PAF 6 von Niederthann bis zur Landkreisgrenze in den nächsten Jahren auszubauen.

Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt an das Ingenieurbüro WipflerPlan.

Der Kreiseigene Tiefbau des Landkreises wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.