Grundsatzbeschluss und Vergabe der Planungsleistungen (B)
Sachverhalt/Begründung
Die Gemeinde Schweitenkirchen stellte den Antrag, an der
Kreisstraße PAF 6 von Niederthann bis
zur Landkreisgrenze einen Geh- und Radweg zu bauen. Mit dem geplanten
Geh- und Radweg wird eine sichere Verbindung für Radfahrer und Fußgänger über
den vorgenannten Geh- und Radweg zwischen Schweitenkirchen bis zum Radweg an
der St 2054 nach Kirchdorf geschaffen.
Erste Gespräche mit Eigentümern anliegender Grundstücke
wurden bereits geführt, wobei laut Auskunft der Gemeinde Schweitenkirchen die
Bereitschaft, die notwendigen Flächen für den Bau eines Geh- und Radweges
abzutreten, gegeben ist.
Die Maßnahme soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde
Schweitenkirchen, die für den Grunderwerb zuständig ist, durchgeführt werden.
Der Kostenanteil des Landkreises für den Bau des Geh- und Radweges beträgt ohne
Planungskosten nach erster grober Schätzung ca. 900.000 €.
Es wird vorgeschlagen, für den Neubau eines Geh- und Radweges
an der Kreisstraße PAF 6 von
Niederthann bis zur Landkreisgrenze die Ingenieurverträge stufenweise in
den Leistungsphasen 1 bis 9 und die Vermessungsarbeiten sowie die notwendige
landschaftspflegerische Begleitplanung im Jahr 2016 zu beauftragen. Die Kosten
hierfür belaufen sich auf ca. 170.000 Euro.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Geh- und Radweg
an der Kreisstraße PAF 6 von
Niederthann bis zur Landkreisgrenze in den nächsten Jahren auszubauen.
Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt an das
Ingenieurbüro WipflerPlan.
Der Kreiseigene Tiefbau des Landkreises wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.