Betreff
Änderung der Vereinbarung über die Aufgaben und die Kostenaufteilung des Frauenhauses Ingolstadt (B)
Vorlage
2016/2400
Aktenzeichen
4011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Seit der Gründung des Frauenhauses Ingolstadt Mitte der Achtziger Jahre besteht eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen, Eichstätt und der Stadt Ingolstadt mit dem Frauenhaus Ingolstadt zur Unterbringung von misshandelten Frauen und Kindern, zuletzt geändert zum 01.01.2009. Betreiber ist seit Beginn an die Caritas Kreisstelle Ingolstadt. Anfang der Achtziger Jahre kam es durchschnittlich zu ca. 100 Belegungstagen mit Bewohnerinnen aus dem Landkreis Pfaffenhofen. Im Jahr 2014 haben sich 907 Belegtage ergeben mit einer Gesamtsumme von rund 37.000,00 Euro für Frauen und Kinder aus dem Landkreis Pfaffenhofen. Die Abrechnung der Kosten für 2015 wird erst im März dieses Jahres vorliegen. Zahlen hierzu können daher heute noch nicht genannt werden. Die Belegungstage für den Landkreis Pfaffen-hofen belaufen nach einer ersten Auswertung für das Jahr 2015 für 9 Frauen und 6 Kinder auf 893 Tage.

 

Die Aufenthaltszeiten der misshandelnden Frauen haben sich in den letzten Jahren immer wieder verlängert, weil die Wohnungssituation im Bereich der Stadt Ingolstadt sehr schwierig und äußerst zugespitzt ist. Die misshandelten Frauen können in der Regel nicht zu ihren bisherigen Wohnorten zurückkehren, weil sich dort das Umfeld des Misshandlers befindet. So wird versucht, in der Großstadt Ingolstadt eine geeignete Wohnung zu finden, was zum Teil trotz Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins und in Zusammenarbeit mit den gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften in Ingolstadt sehr schwierig ist. Dies führt zu zunehmend längeren Aufenthaltszeiten und trägt zur Steigerung der jährlichen Kosten bei. 

 

Hinzu kommt, dass das Frauenhaus Ingolstadt zum 01.11.2015 einen Neubau bezog. Dort können zwölf Frauen mit ihren Kindern Schutz finden. Das bisherige Frauenhaus im Eigentum der Kirche hatte zehn Wohnplätze für Frauen mit Kindern geboten und war außerdem mietfrei, die Kommunen Ingolstadt, Eichstätt und Pfaffenhofen mussten nur die Nebenkosten tragen. Das bedeutet, dass bei der nun anfallenden Miete des Neubaus mit monatlich rd. 7.000,00 € (incl. Nebenkosten) sich deutliche Mehrkosten ergeben. Aufgrund der neuen Mietsituation ab dem 01.11.2015 beträgt der Satz 60,00 Euro pro Belegtag bei Vollverpflegung, Beratung und Betreuung.

 

Auch das Kreisrechnungsprüfungsamt hat sich mit dem Thema Frauenhauskosten in seinem Bericht vom 07.09.2015 beschäftigt und stellt dabei fest, dass in den Jahren 2005 bis 2014 in der Spitze Beträge von 25.000,00, 28.000,00 und erstmals ab 2012 mehr als 35.000,00 Euro jährliche Kosten erreicht wurden. Es gab jedoch auch Ausreißer nach unten, beispielsweise im Jahre 2012 mussten nur 3.000,00 Euro übernommen werden.

 

Das Überschreiten der Jahressumme von 35.000,00 Euro gibt dem Kreisrechnungsprüfungsamt Anlass, einen entsprechenden Kreisbeschluss des Kreisausschusses einzuholen bzw. nachzuholen. Dabei wird auf § 44 Abs. 2 Nr. 2 und § 31 der Geschäftsordnung des Kreistages verwiesen. Vom Kostenumfang her ist es so, dass im Jahre 1988 beispielsweise der Belegtag mit 13,48 Euro berechnet wurde, im Jahre 2014 wurde ein Betrag von 38,90 Euro erreicht, was im Vergleich zu anderen Frauenhäusern immer noch als äußerst günstig bezeichnet werden konnte.

 

Ebenso gibt es bei den Belegtagen eine große Spanne. Im Jahre 1988 wurden 114 Belegtage in Rechnung gestellt, im Jahre 2014 wie bereits erwähnt 907 Belegtage. Dabei weist das Kreisrechnungsprüfungsamt darauf hin, dass vereinzelt Frauen bis 275 Tage in der Einrichtung bleiben müssen, dieses ist jedoch auf die bereits besagte Wohnungssituation in Ingolstadt hauptsächlich zurückzuführen.

 

Die beteiligten Kommunen Ingolstadt, Eichstätt und Pfaffenhofen haben daher mit der Caritas eine neue Vereinbarung ausgehandelt. Die bisherigen Verfahrensweisen hinsichtlich der in Rechnungstellung durch die Caritas wurde über die Jahrzehnte von den beteiligten Kommunen akzeptiert. Die kritisierten Verweiltage der Frauen können nur über das Wohnungsproblem gelöst werden.

 

Wesentliche Vertragsinhalte der neuen Regelung

Kosten:

·        60,00 Euro pro Belegtag, ab dem 181. Belegtag 48,00 Euro pro Tag

·        Kostenermittlung beruht auf Miete, Betriebs- und Nebenkosten, Personal- und Sachkosten

·        Berücksichtigung aller Zuschüsse, Einnahmen und Spenden.

·        10%iger Eigenanteil des Caritasverbandes an den Kosten.

·        Zum 31.03. des jeweiligen Folgejahres wird den Sozialhilfeträgern eine Kostenaufstellung und Abrechnung sowie zur Belegung vorgelegt.

·        Zum 01.04. eines jeden Jahres leisten die Kommunen eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der Jahresabrechnung des Vorjahres.

 

Aufgaben:

Das Frauenhaus hat die Aufgabe, misshandelte Frauen und deren Kindern in akuter Gefahr bzw. Frauen und deren Kinder, denen Misshandlung angedroht wurde, jederzeit eine vorübergehende, schützende und sichere Unterkunft sowie beratende Hilfe zu bieten.

 

Berichtswesen:

Den Sozialhilfeträgern wird jährlich ein schriftlicher Tätigkeitsbericht vorgelegt.

 

Inkrafttreten; Laufzeit:

Der seitens Landkreis Pfaffenhofen noch nicht unterschriebene Vertrag sieht einen Beginn mit der Inbetriebnahme des Frauenhauses vor, also zum 01.11.2015. Gleichzeitig tritt die alte Regelung außer Kraft. Die Laufzeit endet am 31.12.2035 und verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn sie nicht mit einer 6-monatigen Frist zum Jahresende gekündigt wird. Die Stundenzahlen für Verwaltung und Hauswirtschaft können zum 01.10.2016 überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt dem Abschluss einer neuen Vereinbarung über die Aufgaben und Kostenaufteilung des Frauenhauses Ingolstadt  zwischen dem Caritasverband für die Diözese Eichstätt e.V. und den Landkreisen Eichstätt und Pfaffenhofen / Ilm sowie der Stadt Ingolstadt unter den im Vortrag genannten Konditionen zu.