Betreff
Landkreis als Modellkommune;
Einstellung von Asylsozialberatern (B)
Vorlage
2015/2376
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Bislang wurde die Asylsozialberatung in Bayern durch die freien Wohlfahrtsverbände durchgeführt, im Landkreis Pfaffenhofen seit 01.07.2014 durch das Caritas-Zentrum Pfaffenhofen. Nun hat der Ministerrat beschlossen, eine Direktförderung durch Kommunen zu erproben.

Der Landkreis Pfaffenhofen wurde im Rahmen eines Modellprojekts „Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern, die sich in einem Asylverfahren befinden im Rahmen einer sogenannten Modellregion“ neben der Stadt Ingolstadt für die Region 10 erwählt.

 

Zweck der Zuwendung

Beraten werden Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Asylverfahren befinden (Asylbewerber), unabhängig von der Unterbringungsform.

 

Wesentliche Inhalte und Aufgaben der Asylberatung

-      Bewältigung der Alltagsprobleme

-      Grundzüge des deutschen Gemeinwesens, Situation in Deutschland und Aufklärung/Beratung über die Anerkennungsquoten im Asylverfahren, möglicherweise Eintritt der Ausreisepflicht und freiwillige Rückkehr oder Weiterwanderung

-      die Asylsozialberatung soll im Rahmen ihrer Tätigkeit und unter Zuhilfenahme des vor Ort bestehenden Netzwerks nach Möglichkeit Ehrenamtliche akquirieren und Hilfen zur Selbstorganisation geben

 

Höhe und Bewilligungszeitraum der Förderung

Die Förderung wird als Pauschale pro Vollzeitkraft für die Zeit vom 01.01.2016 – 31.12.2016 gewährt. Die Pauschale beträgt pro Person 80 % des Mittelwerts ab Stufe 2 bis Endstufe der jeweiligen Entgeltgruppe, der Eigenanteil des Trägers beträgt mindestens 10 %. Für die Entgeltgruppe 9 ergibt sich daraus eine Pauschale in Höhe von 41.800 €. Die Personalkosten einer E9-Kraft (TVöD) betragen demgegenüber in der Stufe 2  50.815,11 €, in der Stufe 3  53.343,96 € bzw. im TVSuE (Tarifvertrag für Sozial- und Erziehungsdienst) S12  54.193,40 € (Stufe 2) und 59.052,24 € (Stufe 3). Die Differenz wäre dann vom Landkreis zu finanzieren.

 

Fördergrundsätze

Der Landkreis Pfaffenhofen ist als Modellstandort durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung ausgewählt worden und ist somit Träger und Zuwendungsempfänger der Asylsozialberatung. Gefördert wird im Rahmen dieses Zuwendungszwecks die Beschäftigung von Fachkräften für die Beratungs- und Betreuungstätigkeiten, die hierfür erforderlichen Verwaltungs- sowie Assistenzkräfte. Fachkräfte der Asylsozialberatung sind u.a. Diplom-Sozialpädagogen/innen und Diplom- Pädagogen/innen. Gefördert werden befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse zunächst nur für das Jahr 2016, ein entsprechender Zuschussantrag ist vom Landkreis Pfaffenhofen spätestens bis zum 01.12.2015 zu stellen.

 

Im Landkreis Pfaffenhofen besteht zum 24.11.2015 folgende Situation:

 

Im Landkreis halten sich derzeit 1.253 volljährige Asylbewerber auf. Davon befinden sich 300 Asylbewerber in der Trabrennbahn und 89 Asylbewerber in der Max-Immelmann-Kaserne in Oberstimm, so dass sich 864 (erwachsene) Asylbewerber in dezentralen Unterkünften befinden.

 

Für die dezentralen Unterkünfte besteht ein Personalschlüssel von 1:150 und für die Erstaufnahmeeinrichtungen ein Personalschlüssel von 1:100.

 

Für die Erstaufnahmeeinrichtungen mit 300 Plätzen in der Trabrennbahn und 150 Plätzen in der MIK und somit 450 Plätzen ergibt sich ein Personalbedarf von 4,5 Beratungsstellen, für die 864 dezentral untergebrachten Asylbewerber beim  Personalschlüssel von 1:150 ein Stellenbedarf von 5,76 Vollzeitstellen, somit derzeit ein gesamter Beratungsstellenbedarf von 10,26 Stellen.

 

Hiervon in Abzug zu bringen sind die derzeit vorhandenen Beratungsstellen beim Caritas-Zentrum Pfaffenhofen mit 6,76 Vollzeitstellen, sodass momentan ein zusätzlicher Stellenbedarf für die Asylsozialberatung von 3,5 Stellen gegeben ist.

 

Bei wöchentlichen Zwangszuweisungen von 51 Asylbewerbern kommt alle 3 Wochen eine neue Vollzeitstelle hinzu, sodass sich innerhalb eines 3 Monatszeitraums bei der derzeit anhaltenden Zuweisungen  ein weiterer Personalbedarf von 4 Beratungsstellen ergibt. Die Asylsozialberatung wird je nach Zuwachs und Zahl der Asylsuchenden über das Jahr hinweg bedarfsgerecht ausgebaut, zusätzlich erforderliche Stellen sind ebenfalls förderungsfähig.

 

Aus praktischen Erwägungen ist bei der geplanten Einstellung von Asylsozialberatern auch das Haushaltsjahr 2017 einzubeziehen. Man wird befristete Arbeitsverträge bis Ende 2017 abschließen müssen, weil der Start voraussichtlich erst ab 2. Quartal 2016 erfolgen kann, für unterjährige Verträge können nur schwer Mitarbeiter gewonnen werden. Das StMAS teilte mit, dass eine Überleitung des Modellprojekts in eine Regelförderung angedacht, aber noch nicht gesichert ist. Das Modellprojekt beschränkt sich daher zunächst auf 2016.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt dem „Modellprojekt Asylsozialberatung“ in der Trägerschaft des Landkreises Pfaffenhofen im geschilderten und noch erforderlichen Umfange für das Jahr 2016 und 2017 zu. Zunächst werden gerundet 12 Vollzeitstellen Asylsozialberatung befristet bis Ende 2017 genehmigt. Eine Einstellung erfolgt schrittweise nach Zusage der entsprechenden Förderung durch den Freistaat.

Die erforderlichen Zuschussanträge sind bei der Regierung von Mittelfranken bis zum 01.12.2015 zu stellen. Die pro Beratungsstelle zu erwartenden nichtzuschussfähigen Aufwendungen je Vollzeitkraft werden durch den Landkreis getragen.