Betreff
Änderung der Vereinbarung über die Aufgaben und die Kostenaufteilung des Frauenhauses Ingolstadt
Vorlage
2015/2356
Aktenzeichen
4011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Bereits seit der Gründung des Frauenhauses Ingolstadt Mitte der Achtziger Jahre besteht eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen, Eichstätt und der Stadt Ingolstadt mit dem Frauenhaus Ingolstadt zur Unterbringung von misshandelnten Frauen und Kindern. Betreiber ist seit Anfang an die Caritas Kreisstelle Ingolstadt. Anfang der Achtziger Jahre kam es durchschnittlich zu ca. 100 Belegungstagen mit Bewohnern aus dem Landkreis Pfaffenhofen, zuletzt im Jahre 2014 haben sich jedoch 907 Belegtage ergeben mit einer Gesamtsumme von rund 37.000,00 Euro für Frauen und Kinder aus dem Landkreis Pfaffenhofen.

 

Die Aufenthaltszeiten der misshandelnden Frauen haben sich in den letzten Jahren immer wieder verlängert, weil die Wohnungssituation im Bereich der Stadt Ingolstadt sehr schwierig und äußerst zugespitzt ist. Die misshandelnten Frauen können in der Regel nicht zu ihren bisherigen Wohnorten zurückkehren, weil sich dort das Umfeld des Misshandlers befindet. So wird versucht, in der Großstadt Ingolstadt eine geeignete Wohnung zu finden, was sehr schwierig ist.

 

Erst in diesen Tagen hat die Caritas wieder eine Frau gemeldet, die mehr als 180 Tage im Frauenhaus wohnt. Die betroffene Frau ist Inhaberin eines Wohnberechtigungsscheins der Stadt Ingolstadt. Bei den gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften in Ingolstadt wurden entsprechende Wohnungsanträge gestellt. Versuche auf den freien Wohnungsmarkt trotz Unterstützung durch die Beraterin der Caritas zu finden verliefen bisher erfolglos. Dies nur ein kleines Beispiel, warum die jährlichen Kosten für das Frauenhaus Ingolstadt doch stark gestiegen sind.

 

Hinzu kommt nunmehr, dass in diesen Monaten das Frauenhaus Ingolstadt einen Neubau bezieht, dort können zwölf Frauen mit ihren Kindern Schutz finden. Das bisherige Frauenhaus im Eigentum der Kirche hat zehn Wohnplätze für Frauen mit Kindern geboten und war außerdem mietfrei, die Kommunen Ingolstadt, Eichstätt und Pfaffenhofen mussten nur die Nebenkosten tragen. Das heißt im Umkehrschluss, dass bei der nunmehr nicht unerheblich anfallenden Miete des Neubaus mit weiteren erheblichen Mehrkosten zu rechnen ist.

 

Auch mit dem Thema Frauenhauskosten hat sich das Kreisrechnungsprüfungsamt in seinem Bericht vom 07.09.2015 beschäftigt und stellt dabei fest, dass in den Jahren 2005 bis 2014 in der Spitze Beträge von 25.000,00, 28.000,00 und erstmals ab 2012 mehr als 35.000,00 Euro jährliche Kosten erreicht wurden. Es gab jedoch auch Ausreißer nach unten, beispielsweise im Jahre 2012 mussten nur 3.000,00 Euro übernommen werden.

 

Das Überschreiten der Jahressumme von 35.000,00 Euro gibt dem Kreisrechnungsprüfungsamt Anlass, einen entsprechenden Kreisbeschluss des Kreisausschusses einzuholen bzw. nachzuholen. Dabei wird auf § 44 Abs. 2 Nr. 2 und § 31 der Geschäftsordnung des Kreistages verwiesen. Vom Kostenumfang ist es so, dass im Jahre 1988 beispielsweise der Belegtag mit 13,48 Euro berechnet wurde, im Jahre 2014 wurde ein Betrag von 38,90 Euro erreicht, was im Vergleich zu anderen Frauenhäusern immer noch als äußerst günstig bezeichnet werden kann.

 

Auch bei den Belegtagen gibt es eine große Spanne, im Jahre 1988 wurden 114 Belegtage in Rechnung gestellt, im Jahre 2014 wie bereits erwähnt 907 Belegtage. Dabei weist das Kreisrechnungsprüfungsamt darauf hin, dass vereinzelt Frauen bis 275 Tage in der Einrichtung bleiben müssen, dieses ist jedoch auf die bereits besagte Wohnungssituation in Ingolstadt hauptsächlich zurückzuführen.

 

Aufgrund der nunmehr anstehenden Miete ab dem Ende des Jahres 2015 muss mit einem Satz von 60,00 Euro pro Belegtagen gerechnet werden.

 

Die beteiligten Kommunen Ingolstadt, Eichstätt und Pfaffenhofen haben sich mit der Caritas schon mehrmals diesbezüglich getroffen, die Vereinbarung ist weitgehend ausgehandelt, aber noch nicht unterschriftsreif. Die bisherigen Verfahrensweisen hinsichtlich der in Rechnungstellung durch die Caritas wurden über die Jahrzehnte von den beteiligten Kommunen akzeptiert, Beanstandungen gab es weder durch interne Rechnungsprüfungen.

 

Die Einlassungen des Kreisrechnungsprüfungsamtes werden in die weiteren Verhandlungen mit dem Betreiber des Frauenhauses Ingolstadt und den beteiligten Kommunen eingebracht. und beraten, das Ergebnis bleibt abzuwarten. Die kritisierten Verweiltage der Frauen können nur über das Wohnungsproblem gelöst werden. Insgesamt muss mit einem Satz von 60,00 Euro pro Belegungstag im neuen Frauenhaus Ingolstadt gerechnet werden. Dieser Satz wird grundsätzlich von den beteiligten Kommunen Ingolstadt und Eichstätt akzeptiert. Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, erfolgt erneute Beratung in den Kreisgremien.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss nimmt zustimmend Kenntnis.