Betreff
TOP 2: Festlegung der Kostensätze für ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach dem SGB VIII
Vorlage
2015/2350
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Die Entgelte für die oben genannten ambulanten Leistungen wurden zum letzten Mal im Jahre 2009 festgelegt. Mit Schreiben von 08.05.2014 empfiehlt der Bayerische Landkreistag einie Anhebung dieser Sätze. Leistungen, die durch die Fachkräfte angeboten werden, sind z. B. Legasthenietherapie, Dyskalkulietherapie oder heilpädagogische Behandlungen. Die Stundensätze werden gegliedert nach Bildungsabschlüssen.

 

Im Folgenden sind dies:

 

Bildungsabschluss

Stundensatz neu

Stundensatz bisher

Wissenschaftliches Hochschulstudium bzw. Master wie z. B. Dipl. Psychologen / Psychologin, Dipl. Pädagogen / Pädagogin

51 €

48 €

Fachhochschule bzw. Bachelor wie z. B. Heilpädagogen / Heilpädagoginnen (neu), Dipl. Sozialpädagogen / Sozialpädagogin (ohne Berufserfahrung)

40 €

37 €

Fachschulausbildung mit Zusatzausbildung wie z. B. Heilpädagogen / Heilpädagoginnen (neu), Erzieher / Erzieherinnen

37 €

32 €

 

Die Stunde zählt mit 60 Minuten.

 

Für die Gruppentherapien wird folgende Regelung vorgeschlagen:

 

Gruppen mit 2:

80 % des Stundensatzes je Teilnehmer

 

Gruppen mit 3:

75 % des Stundensatzes je Teilnehmer

 

Gruppen mit 4:

70 % des Stundensatzes je Teilnehmer

 

Gruppen mit 5:

60 % des Stundensatzes je Teilnehmer

 

Diese Stundensätze wurden von den Jugendämtern der Region 10 (Eichstätt, Neuburg, Ingolstadt, Pfaffenhofen) als geeignet und angemessen erachtet.

Da die Therapeuten landkreisübergreifend tätig sind ist die Übernahme der vorgeschlagenen Sätze zu befürworten.

Diese Stundensätze sollen ab 01.01.2016 zur Anwendung kommen.

Rechnet man die Erhöhung des Stundensatzes auf die im Durchschnitt gewährten 40 bis 60 Therapiestunden bei ca. 250 Fällen, so entsteht ein Mehraufwand von ca. 40.000 € pro Jahr für den Landkreis Pfaffenhofen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Erhöhung der Kostensätze für ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendlichen nach SGB VIII ab 01.01.2016 zu. Die notwendigen Kosten werden aus dem Haushalt entnommen.