Sachverhalt/Begründung
In der Reduzierung des Energieverbrauchs liegen nach wie vor
große Einsparpotentiale. Insbesondere sind im Landkreis die privaten Haushalte
die größten Energieverbraucher. Daher beabsichtigt der Landkreis Pfaffenhofen
a.d.Ilm die Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden durch
gering-investive Maßnahmen. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm möchte mit
diesem Programm einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten. Die
Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die gesamte jährliche Fördersumme wird jeweils im Haushalt festgelegt.
Vorgeschlagene Fördermaßnahmen:
§ Förderung
der Vor-Ort-Beratung:
Bezuschusst werden soll eine Beratung durch staatlich anerkannte Energieberater
(Energie-Effizienz-Experten-Liste) mit 100 Euro der nachgewiesenen Kosten. Die
Beratung soll angelehnt an die Kriterien der Vor-Ort-Beratung durchgeführt
werden (Datenaufnahme vor Ort, Anfertigung des Energieberatungsberichts sowie
der anschließenden Erläuterung des auszuhändigenden Berichts). Mit der Beratung
sollen den Hausbesitzern sinnvolle Möglichkeiten zur energetischen
Gebäudesanierung aufgezeigt werden.
§ Förderung
des Fenstertauschs
Durch den Austausch der Fenster können
beträchtliche Wärmemengen eingespart werden. Die Beantragung von Fördermitteln
bei staatlichen Stellen gestaltet sich aufwändig. Häufig bleibt nach Erfüllung
sämtlicher Förderanforderungen kaum etwas von der Fördersumme übrig, so dass
die Inanspruchnahme des Förderprogramms zunehmend unattraktiv wird. Über einen
Landkreis-Zuschuss von 10 Prozent zum Fensteraustausch (maximal 1.500 Euro)
könnte der Fensteraustausch wieder attraktiver gemacht werden.
Der Fensteraustausch sollte zusammen mit einer Energieberatung durchgeführt
werden, um spätere Schimmelprobleme auszuschließen.
§ Förderung
des Tauschs ineffizienter Heizungsumwälzpumpen und des hydraulischen Abgleichs:
Veraltete,
nicht regelbare Heizungsumwälzpumpen zählen zu den größten Stromverbrauchern im
Haushalt. Um den Pumpentausch voranzutreiben, soll dieser mit 50 Euro
bezuschusst werden. Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs
(Datenaufnahme, die Berechnung der Heizlast und der Voreinstellungswerte sowie
das Einstellen der Thermostatventile, der Pumpe und der Regelung durch einen
Heizungsfachmann) soll mit 100 Euro bezuschusst werden.
Bei Zustimmung sind die Maßnahmen genauer zu spezifizieren.
Im Kreishaushalt 2015 sind 50.000,00 Euro für die Auszahlung von Fördergeldern
eingestellt. Diese sollten in den Kreishaushalt 2016 übernommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss stimmt den vorgeschlagenen Fördermaßnahmen grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Förderrichtlinien auszuarbeiten.