Betreff
Energie.Bonus.Bayern: Das 10.000-Häuser-Programm
Vorlage
2015/2335
Aktenzeichen
41/1703
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie hat zum 15. September 2015 das 10.000-Häuser-Programm aufgelegt. Mit diesem Förderprogramm sollen der Energieverbrauch im Gebäudebereich deutlich gesenkt werden und gleichzeitig die Klimaschutz- und Energiewende-Ziele der bayerischen Staatsregierung unterstützt werden. Dafür werden von 2015 bis 2019 Finanzmittel in Höhe von insgesamt 90 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zuwendungsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutzten oder teilweise vermieteten Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohneinheiten in Bayern. Das 10.000-Häuser-Programm ergänzt die vorhandenen Förderprogramme der Bundesregierung.

Das Förderprogramm umfasst zwei eigenständige Programmteile:

 

1.   Das EnergieSystemHaus

Beim Programmteil EnergieSystemHaus wird die energetische Sanierung oder ein Neubau gefördert, wenn das Haus definierte energetische Effizienzstandards einhält und neueste Heiz-/Speicher-Systeme eingebaut werden. Im Mittelpunkt steht die Förderung innovativer Heiz-/Speicher-Techniken wie Wärmepumpen, KWK-Anlagen, PV-Speichersysteme, Solar-Wärme-Anlagen oder innovativer Holzheizungen in Kombination mit Wärme- oder elektrischen Energiespeichern und einem modernen Energiemanagementsystem. Ziel ist es, intelligente Lösungen zu schaffen, die das Energiesystem als Ganzes berücksichtigen. Das Haus der Zukunft soll die Energieinfrastruktur bei Bedarf entlasten helfen, indem etwa erneuerbare Energien gezielt dann genutzt werden, wenn sie im Übermaß vorhanden sind.

Die Zuschüsse des Freistaates betragen beim

§  TechnikBonus: 9.000 Euro für innovative Heiz-/Speicher-Systeme und

§  EnergieeffizienzBonus: optional bis zu 9.000 Euro für das Erreichen bestimmter Energieeffizienzstandards.

Der gesamte Zuschuss kann sich auf bis zu 18.000 Euro pro Wohneinheit summieren. Voraussetzung beim Programmteil EnergieSystemHaus ist die zeitgleiche Inanspruchnahme der Bundesförderung als KfW-Effizienzhaus.

Bis 2018 sollen 10.000 energieeffiziente und intelligente Häuser entstehen.

 

2.      Der Heizungstausch

Der Programmteil Heizungstausch richtet sich an Gebäudeeigentümer, die ineffiziente, aber noch funktionstüchtige Heizungsanlagen vorzeitig austauschen. Bei Ersatz eines zwischen 25 und 30 Jahre alten Heizkessels durch eine neue Heizanlage (Gas-/Öl-Brennwertkessel, Biomassekessel oder KWK-Anlage) kann ein pauschaler Zuschuss von 1.000 Euro beantragt werden. Bei Kombination einer neuen Heizanlage mit einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung steigt der Zuschuss um 500 Euro. Ist die Solaranlage zusätzlich zur Heizungsunterstützung ausgelegt, können weitere 500 Euro ausgezahlt werden, so dass sich die Gesamtfördersumme auf bis zu 2.000 Euro addiert.

Der Heizungstausch kann mit einer eventuellen Förderung des Bundes kombiniert werden, ist aber keine Voraussetzung. Insgesamt soll in den Jahren 2015 bis 2018 der Austausch von bis zu 25.000 Heizkesseln gefördert werden. 4.000 Förderanträge werden noch in diesem Jahr, beginnend mit dem 15. September, entgegengenommen, weitere 5.000 im folgenden Jahr und jeweils 8.000 in den Jahren 2017 und 2018. Anträge für die Jahre ab 2016 können jeweils ab Anfang Februar gestellt werden.

 

Das Landratsamt unterstützt die Bekanntmachung des 10.000-Häuser-Programms und organisiert eine Fach-Informationsveranstaltung, die sich an Multiplikatoren (Energieberater, Kaminkehrer, Handwerks-Innungen, Finanzberater, Verwaltungsmitarbeiter etc.) richtet, um die Fördergelder in die Region zu holen. Am Klimaschutz-Tag der Stadt Pfaffenhofen werden Vertreter des Fachbereichs Energie und Klimaschutz zusammen mit Energieberatern die Bevölkerung zum Förderprogramm informieren. Weitere Öffentlichkeitsveranstaltungen sind angedacht.