Betreff
Berufung eines Behindertenbeirats auf Landkreisebene (B)
Vorlage
2015/2332
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Seit dem Jahr 2006 ist im Landkreis Pfaffenhofen das Amt des Behindertenbeauftragten installiert und wird aktuell von der Behindertenbeauftragten Frau Lindner-Kumpf wahrgenommen. Die Bestellung, Aufgaben und Befugnisse der Behindertenbeauftragten regelt eine aus dem Bayer. Behindertengleichstellungsgesetz abgeleitete Landkreissatzung.

Nunmehr soll ein Beirat auf Landkreisebene die Behindertenbeauftragte bei ihren Aufgaben und Zielsetzungen unterstützen.

Grundlage seiner Arbeit sind das Grundgesetz, die Bayer. Verfassung, die UN-Behindertenrechtskonvention sowie die im Bayer. Behindertengleichstellungsgesetz formulierten Aufgaben und Ziele.

Dies bezieht sich insbesondere auf das in allen genannten Gesetzen festgeschriebene Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung und der Abbau von Barrieren in unserer bebauten und digitalen Umwelt, als auch in den Köpfen.

Der Behindertenbeirat ist in seiner Aufgabenwahrnehmung unabhängig und weder an Anträge noch an Weisungen gebunden.

Seine Beschlüsse haben empfehlenden Charakter. Das Gremium soll sich – ähnlich wie beim Seniorenbereit – aus der Behindertenbeauftragten des Landkreises und den bereits bestellten Kommunalen Behindertenbeauftragten der Städte und Gemeinden zusammensetzen.

Der Behindertenbeirat wird in den nächsten Monaten zu einer konstituierenden  Sitzung berufen und über eine eigene Geschäftsordnung abstimmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und empfiehlt dem Kreistag die Berufung eines Behindertenbeirats auf Landkreisebene.