Grundsatzbeschluss (B)
Sachverhalt/Begründung
Das Staatlichen Bauamt plant zur Erhöhung der Verkehrssicherheit,
eine Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer in der St 2045 zu errichten. Da
für die Querungshilfe eine Aufweitung der Staatsstraße erforderlich ist, bietet
sich an, zugleich Linksabbiegespuren zu errichten und Tropfen in die Kreisstraßenäste
einzubauen.
Die Planung sieht weiterhin vor, die Kreisstraße PAF 8 von
Gerolsbach kommend in westliche Richtung zu verschieben, so dass die beiden
Äste der Kreisstraße PAF 8 senkrecht und gegenüberliegend auf die Staatsstraße
treffen.
Des Weiteren sollen die Fahrbahnbreiten in den Ästen der
Kreisstraße von derzeit 5,50 m auf 6,00 m aufgeweitet werden.
Die Kosten der Maßnahme betragen nach vorläufiger Berechnung
des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt rund 588.000 €. Der Kostenanteil des
Landkreises beläuft sich auf Grundlage der Kostenberechnung des Staatlichen
Bauamtes entsprechend der Berechnung der Straßen-Kreuzungsrichtlinien
voraussichtlich auf ca. 267.500 €. Ein Staatszuschuss mit rund 40 % ist
möglich.
Sofern die Grunderwerbsverhandlungen erfolgreich
abgeschlossen werden können, soll die Baumaßnahme 2016 ausgeführt werden.
Es wird vorgeschlagen, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
den Knotenpunkt Staatsstraße 2045 / Kreisstraße PAF 8 gemeinsam mit dem
Freistaat Bayern auszubauen.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt dem gemeinsamen Umbau des
Knotenpunktes ST 2045 / PAF 8 bei Strobenried mit einem Landkreisanteil von ca.
267.500 € zu. Entsprechende Haushaltsmittel sind für den Kreishaushalt 2016
vorzusehen.