Betreff
Änderung des Knotenpunktes Staatsstraße 2045 / Kreisstraße PAF 8 bei Strobenried durch das Staatliche Bauamt Ingolstadt;
Grundsatzbeschluss (B)
Vorlage
2015/2328
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Das Staatlichen Bauamt plant zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, eine Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer in der St 2045 zu errichten. Da für die Querungshilfe eine Aufweitung der Staatsstraße erforderlich ist, bietet sich an, zugleich Linksabbiegespuren zu errichten und Tropfen in die Kreisstraßenäste einzubauen.

 

Die Planung sieht weiterhin vor, die Kreisstraße PAF 8 von Gerolsbach kommend in westliche Richtung zu verschieben, so dass die beiden Äste der Kreisstraße PAF 8 senkrecht und gegenüberliegend auf die Staatsstraße treffen.

Des Weiteren sollen die Fahrbahnbreiten in den Ästen der Kreisstraße von derzeit 5,50 m auf 6,00 m aufgeweitet werden.

 

Die Kosten der Maßnahme betragen nach vorläufiger Berechnung des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt rund 588.000 €. Der Kostenanteil des Landkreises beläuft sich auf Grundlage der Kostenberechnung des Staatlichen Bauamtes entsprechend der Berechnung der Straßen-Kreuzungsrichtlinien voraussichtlich auf ca. 267.500 €. Ein Staatszuschuss mit rund 40 % ist möglich.

 

Sofern die Grunderwerbsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden können, soll die Baumaßnahme 2016 ausgeführt werden.

 

Es wird vorgeschlagen, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit den Knotenpunkt Staatsstraße 2045 / Kreisstraße PAF 8 gemeinsam mit dem Freistaat Bayern auszubauen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt dem gemeinsamen Umbau des Knotenpunktes ST 2045 / PAF 8 bei Strobenried mit einem Landkreisanteil von ca. 267.500 € zu. Entsprechende Haushaltsmittel sind für den Kreishaushalt 2016 vorzusehen.