Betreff
Bekanntgaben, Anfragen
Notfallunterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen im Landkreis Pfaffenhofen
Vorlage
2015/2286
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Aktuell sind im Landkreis Pfaffenhofen 876 Asylsuchende, Flüchtlinge und unbegleitete Minderjährige untergebracht. Diese teilen sich auf auf 745 Asylsuchende, 87  Flüchtlinge als Fehlbeleger und 44 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

 

Nach den Belegungen in Jetzendorf und Ilmmünster hat nur die Gemeinde Gerolsbach bisher keine Asylsuchenden aufgenommen.

 

Aus der Übersicht der Unterbringung von Asylsuchenden in Oberbayern zum Stand 31.05.2015 ergibt sich, dass der Landkreis Pfaffenhofen mit 133% über dem Unterbringungssoll von 679 Asylbewerbern liegt, weil zum damaligen Stand 901 Asylsuchende einschließlich Fehlbeleger untergebracht waren. Von den Landkreisen in Oberbayern liegt der Landkreis Pfaffenhofen in der Unterbringungsquote an erster Stelle, nur die kreisfreie Stadt Ingolstadt ist mit 154% besser.
Nach den Äußerungen der Regierung von Oberbayern ist jedoch in absehbarer Zeit trotzdem mit einer Notfallunterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen im Landkreis Pfaffenhofen mit einer Größenordnung von 150 Personen zu rechnen.

 

Derzeit sind weitere sechs Objekte als dezentrale Unterkunft mit einer Personenzahl von 115 geplant und angedacht. Fünf Unterkünfte können noch im Juli eröffnet werden, die Unterkunft in Winden am Aign ist für Anfang Oktober geplant, da hier noch umfangreiche Aufrüstungen durch den Vermieter erforderlich sind.

 

Dem Landkreis Pfaffenhofen werden derzeit wöchentlich sieben Asylsuchende unverhandelbar zugeteilt, Ende Juli, Anfang August ist jedoch trotzdem  mit einer zunächst einmaligen Notfallunterbringung in einer Größenordnung von 150 Personen zu rechnen. Um die Schulturnhallen zu schonen und den Schul-/Sportunterricht nicht zu stören ist die Notfallunterbringung daher in den Gebäuden der ehemaligen „Trabrennbahn“ geplant.

Die näheren Einzelheiten werden in den anliegenden Powerpoint-Folien dargestellt.

 

 

 

Der Kreistag nimmt zustimmend Kenntnis.