Sachverhalt/Begründung
Zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
Pfaffenhofen a.d.Ilm (AWP) und den Städten, Märkten und Gemeinden im Landkreis
Pfaffenhofen a.d.Ilm wurde eine Vereinbarung über die Mithilfe beim Vollzug der
Abfallwirtschaftssatzung und der Gebührensatzung des Landkreises Pfaffenhofen
a.d.Ilm geschlossen. Zuletzt geändert mit Wirkung zum 01.01.2007.
Folgende Leistungen wurden auf die Städte, Märkte und
Gemeinden übertragen:
1.
Entgegennahme und Weiterleitung von
schriftlichen An-, Um- und Abmeldungen
2.
Verkauf von Restabfallsäcken; Ausgabe von
Windelsäcken
Mit Inbetriebnahme der Außenstelle des Landratsamtes in
Vohburg wurde die Vereinbarung mit der Stadt Vohburg gekündigt, da die
vorgenannten Leistungen über die Außenstelle erbracht werden.
Durch Prüfungsteilbericht Nr. 41/2013 hat das
Kreisrechnungsprüfungsamt festgestellt, dass gemäß Art 5 Abs. 1 Bayerisches
Abfallgesetz (BayAbfG) die Übertragung von Aufgaben der Abfallentsorgung durch
eine Rechtsverordnung zu erfolgen hat. Ein entsprechendes Erlassverfahren ist
nachzuholen.
Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 der Betriebssatzung des AWP ist
der Kreistag hierfür zuständig.
In der Sitzung am 26.03.2014 hat der Werkausschuss
beschlossen, die nachfolgend aufgeführten Leistungen auf die Städte, Märkte und
Gemeinden durch Rechtsverordnung zu übertragen.
1.
Entgegennahme
und Weiterleitung von schriftlichen An-, Um- und Abmeldungen an dem
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (AWP),
2.
Verkauf
von zugelassenen Restabfallsäcken und monatliche Abrechnung mit dem AWP sowie
Bestandsführung,
3.
Ausgabe
von Windelsäcken nach vorheriger Prüfung der Voraussetzungen und Nachweisung
mit Bestandführung gegenüber dem AWP.
Für die Erbringung der Leistungen erhalten die Städte,
Märkte und Gemeinden eine Entgeltpauschale in Höhe von 0,25 € je Einwohner /a.
Die AWP-Werkleitung wurde beauftragt, einen
Verordnungsentwurf zu erstellen und zur Beschlussfassung dem Werkausschuss
vorzulegen.
Nach Zustimmung des Verordnungsentwurfes durch den
Werkausschuss erfolgt eine Übersendung an alle in der Verordnung aufgeführten
Städte, Märkte und Gemeinden mit der Bitte um Kenntnisnahme, Behandlung und
Beschlussfassung in den jeweiligen Gemeindeparlamenten und Übersendung einer
beglaubigten Ausfertigung des Beschlusses.
Die Zustimmung aller Städte/Märkte und Gemeinden liegen
mittlerweile vor.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss
empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Auf der Grundlage des
Artikels 5 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG)
vom 09. August 1996, zuletzt geändert mit Gesetz vom 24.07.2013, GVBl 2013, S.
461, erlässt der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm mit Zustimmung aller kreisangehörigen
Städte, Märkte und Gemeinden folgende Verordnung:
§ 1
Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm überträgt den Städten Geisenfeld und Pfaffenhofen a.d.Ilm, den Märkten Hohenwart, Manching, Reichertshofen und Wolnzach sowie den Gemeinden Baar-Ebenhausen, Ernsgaden, Gerolsbach, Hettenshausen, Ilmmünster, Jetzendorf, Münchsmünster, Pörnbach, Reichertshausen, Rohrbach, Scheyern und Schweitenkirchen nachfolgend aufgeführte Leistungen:
- Entgegennahme und Weiterleitung von schriftlichen An-, Um- und Abmeldungen an dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (AWP),
- Verkauf von zugelassenen Restabfallsäcken und monatliche Abrechnung mit dem AWP sowie Bestandsführung,
- Ausgabe von Windelsäcken nach vorheriger Prüfung der Voraussetzungen und Nachweisung mit Bestandführung gegenüber dem AWP.
§ 2
Die Vergütung für die Leistungen nach § 1 beträgt 0,25 € pro Einwohner und Jahr. Maßgeblich ist die Einwohnerzahl zum 30.06. des Vorjahres gem. Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung.
Die Vergütung wird jährlich zum 01.07. fällig und durch den AWP ohne weitere Anforderungsschreiben erstattet.
§ 3
1. Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm in Kraft.
2. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die bisher mit den Städten, Märkten und Gemeinden geschlossene Vereinbarung außer Kraft.
Pfaffenhofen an der Ilm, den |
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Martin Wolf Landrat |
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