Betreff
TOP 1: Pädagogische Qualitätsbegleitung in Kindertageseinrichtungen (PQB)
Vorlage
2015/2247
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Durch den Einsatz von pädagogischen Qualitätsbegleiter/innen soll erreicht werden, dass öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen in Bayern ihre pädagogische Prozessqualität auf der Basis der in der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (AVBayKiBiG) festgelegten Bildungs- und Erziehungszielen des bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans und der bayerischen Bildungsleitlinie kontinuierlich weiterentwickeln. Im Zentrum des Modellversuchs steht die systematische Beratung und Begleitung der Kindertageseinrichtungen im Bereich der Interaktionsqualität. Darüber hinaus soll die Kindertageseinrichtung durch den Aufbau von Qualitätsnetzwerken auf lokale und Landesebene in ihrer professionellen Lern- und Entwicklungsfähigkeit unterstützt werden. Pädagogische Qualitätsbegleitung hat keine Aufsichtsfunktion und betreibt kein Qualitätsmanagement. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration sieht die pädagogische Qualitätsbegleitung als Modellversuch. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben. Auf Antrag werden im Rahmen einer Projektförderung bis zu 90 von Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Vom Zuwendungsempfänger sind Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 von Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben selbst zu erbringen. Der Förderhöchstbetrag beträgt jährlich bis zu 55.000 € je Vollzeitstelle.

 

Das Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung hat sich beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration beworben und wurde ausgewählt. Da für ganz Bayern nur bis zu 60 Vollzeitbeschäftigte pädagogische Qualitätsbegleiter gefördert werden, ist die Zusage als sehr positive Rückmeldung auf unseren Antrag zu sehen.

Es ist geplant, nach Zustimmung des Jugendhilfeausschusses, ab Juli 2015 die Stelle auszuschreiben und mit einer Sozialpädagogin/einem Sozialpädagogen zu besetzen. Bei Maßnahmenbeginn 2015 endet die vorläufige Modellförderung 2018. Die Gesamtkosten werden sich auf ca. 66.000 € pro Jahr belaufen, abzüglich der Zuwendung von bis zu 55.000 € über das Zentrum Bayern Familie und Soziales aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt am Modellversuch „Pädagogische Qualitätsbegleitung in Kindertagesstätten im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm“ teilzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine geeignete Fachkraft zu finden und sie gemäß den Vorgaben einzusetzen. Die Einstellung erfolgt vorerst befristet.