Betreff
Satzung für das Jugendamt des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (B)
Vorlage
2015/2234
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Die gesetzliche Grundlage zur Satzung für das Jugendamt des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm ist im Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) geregelt. Im Artikel 19 werden die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aufgezählt. Als beratende Mitglieder zählen

 

1.    der Leiter oder die Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes,

2.    ein Mitglied, das als Jugend- oder Familien- oder Vormundschaftsrichter bzw. richterin tätig ist,

3.    ein Mitglied aus dem Bereich der Schulen oder der Schulverwaltung,

4.    ein Bediensteter oder eine Bedienstete des zuständigen Arbeitsamtes,

5.    eine Fachkraft, die in der Beratung im Sinn des § 28 SGB VIII tätig ist,

6.    die für den Jugendamtsbezirk zuständige kommunale Gleichstellungsbeauftragte, sofern eine solche bestellt ist,

7.    ein Polizeibeamter oder eine Polizeibeamtin,

8.    der bzw. die vorsitzende des Stadt- oder Kreisjugendrings oder eine von ihm bzw. ihr beauftragte Person, sofern der oder die Vorsitzende des Stadt- oder Kreisjugendrings dem Jugendhilfeausschuss nicht bereits als stimmberechtigtes Mitglied angehört,

9.    Mitglieder aus dem Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, ihre Zahl und Zusammensetzung wird entsprechend ihrer Bedeutung im Jugendamtsbezirk in der Satzung festgelegt.

 

In der derzeitigen Satzung des Landkreises Pfaffenhofen steht laut § 3 Abs. 1:

„Dem Jugendhilfeausschuss gehören zehn stimmberechtigte und elf beratende Mitglieder an. Die Zahl der beratenden Mitglieder vermindert sich um die Zahl eins, wenn der bzw. die Vorsitzende/r des Kreisjugendrings dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigtes Mitglied angehört.“

Die Satzung muss geändert werden auf:

„Dem Jugendhilfeausschuss gehören zehn stimmberechtigte und zehn beratende Mitglieder an. Die Zahl der beratenden Mitglieder vermindert sich um die Zahl eins, wenn der bzw. die Vorsitzende/r des Kreisjugendrings dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigtes Mitglied angehört.“

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag erlässt (auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses) die Satzung für das Jugendamt des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (Jugendamtssatzung) in der vorgelegten Fassung.