Betreff
Naturschutzgebietsausweisung Nördlicher Feilenforst (B)
Vorlage
2015/2218
Aktenzeichen
33/1703
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Der nördliche Feilenforst ist relativ großflächig im Besitz des Staates und stellt aus der Sicht des Naturschutzes einen wertvollen Lebensraum dar. Deshalb sollte in seiner künftigen Nutzung der Naturschutzgedanke an erster Stelle stehen.

Dies hätte zur Folge, dass ein neues Naturschutzgebiet (NSG) „Nördlicher Feilenforst“ eingerichtet wird, das unmittelbar an das bestehende NSG „Nöttinger Viehweide mit Badertaferl“ sowie an das FFH-Gebiet „Feilenmoos“ angrenzt. Auch das Landkreisschutzgebiet „Ludwig Hirschberger-Feilenmoos“ sollte in das künftige NSG integriert werden.

Im Regionalplan der Region 10 ist die Ausweisung des „Nördlichen Feilenforstes“ als Naturschutzgebiet bereits enthalten.

 

 

 

 

 

Die Unterschutzstellung des Naturschutzgebietes soll durch folgende Initiativen vorangebracht werden:

1.         Kontaktaufnahme mit den Grundstückseigentümern

2.         Antrag zur Unterschutzstellung mit Abgrenzung und Verordnungsentwurf bei der Regie-rung von Oberbayern einreichen