Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt/Begründung
Der Landkreis
Pfaffenhofen a.d.Ilm hat gem. Beschluss des Kreistages vom 22.05.2000 die
kommunale Abfallwirtschaft ab 01.01.2001 als Eigenbetrieb organisiert.
Nach den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EBV) legt die Werkleitung hiermit den
Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 vor.
Die Ansätze zu den
einzelnen Positionen basieren auf den Ergebnissen der Jahresuntersuchung bzw.
den Ansätzen im Wirtschaftsplan der Vorjahre und berücksichtigen soweit als
möglich die voraussichtliche Entwicklung im Wirtschaftsjahr 2015.
Die Höhe der
Abschreibungen im „übrigen Bereich“ (Ziff. 6 des Erfolgsplanes) richtet sich
nach den von der Betriebsprüfung durch das FA Ingolstadt für die Jahre 1998 bis
2008 anerkannten Werten.
„§ 19 EBV-Wirtschaftsplan-
(1) Der Eigenbetrieb hat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan und dem Vermögensplan.
(2) Der Wirtschaftsplan ist unverzüglich zu ändern, wenn
1. das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes bedingt oder
2. zum Ausgleich des Vermögensplanes erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden oder
3. im Vermögensplan weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen oder
4. eine erhebliche Vermehrung oder Hebung der im Stellenplan und in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften handelt.“
Die im Wirtschaftsplan vorgegebenen Ansätze sind in den Erläuterungen schwerpunktmäßig dargestellt.
Anlagen: 1
Wirtschaftsplan
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss
empfiehlt dem Kreistag, den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 mit
Anlagen (Stellenplan) und den darin enthaltenen Ansätzen festzustellen.