Betreff
Kreiszuschuss für die Innensanierung der Pfarrkirche St. Emmeram in Niederlauterbach
Vorlage
2015/2187
Aktenzeichen
324-402
Art
Beschlussvorlage

Die Katholische Kirchenstiftung Niederlauterbach beantragt mit Schreiben vom 25.02.2015 für die Innensanierung der Pfarrkirche St. Emmeram in Niederlauterbach die Gewährung eines Kreiszuschusses mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 461.000 €.

 

Die Pfarrkirche St. Emmeram ist ein massiver Kirchenbau mit gotischer Grundsubstanz, die im Jahr 1450 errichtet wurde.

Anfang des letzten Jahrhunderts kam es zu einer ersten Renovierung, der 1922 die Aufstockung der Sakristei folgte.

Der Putz der Umfassungswände weist starke, durch aufsteigende Feuchtigkeit bedingte Schäden auf.

Die in allen Kirchenräumen vorhanden Putzschäden treten im Verlauf der Wandflächen unterschiedlich stark auf. An den wertvollen Chor- und Langhausfenster sind intensive Schmutzablagerungen vorhanden, welche die Qualität und Farbigkeit der Fenster stark beeinträchtigen. Die Bankpodien im Langhaus sind durch die Feuchtebelastung unterseitig stark angegriffen und an einigen Stellen bereits bis zur Oberseite vermorscht.

 

Nach Auffassung der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen besteht aus denkmalpflegerischer Sicht Einverständnis mit der beantragten Innensanierung der Pfarrkirche in Niederlauterbach.

 

In Anbetracht der denkmalpflegerischen Aufwendungen wird vorgeschlagen, der Katholischen Kirchenstiftung Niederlauterbach für die Innensanierung der Pfarrkirche in Niederlauterbach mit Gesamtkosten von rd. 461.000 € einen Kreiszuschuss in Höhe von 5.000 € zu gewähren.

 

 

Der Katholischen Kirchenstiftung Niederlauterbach wird für die Innensanierung der Pfarrkirche St. Emmeram in Niederlauterbach mit Gesamtkosten von rd. 461.000 € ein Kreiszuschuss in Höhe von 5.000 € gewährt.