Betreff
TOP 3: Jahresplanung 2015 für den Bereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Vorlage
2015/2174
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Im SGB VIII ist die gesetzliche Aufgabe des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes geregelt. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel und der Aufgabenumfang sind jedoch nicht gesetzlich festgelegt. Somit entscheidet der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit und im pflichtgemäßen Ermessen. Der Jugendhilfeausschuss hat mit Beschluss vom 09.07.2001 das Konzept einer ganzheitlichen Suchtprävention verabschiedet. Die Suchtprävention ist ein Schwerpunkt im Bereich des präventiven Kinder- und Jugendschutzes. Ein weiterer Bereich ist der Umgang mit digitalen Medien sowie Aktionen gegen Mobbing. Unter der Überschrift „Eltern für Eltern“ wurden von der Elternakademie Projekte wie Testleseprojekt, Förderung der Kindersicherheitstrainings in den Kindergärten sowie das Literarikprojekt „Wortspiel AG“ in Kindergärten durchgeführt. Über Elterntalk konnten 966 Eltern erreicht werden. Hier beriefen Moderatorinnen, die auf Honorar arbeiten, Elterngesprächsrunden zu unterschiedlichen Themen in der Erziehung ein.

 

In der gemeindlichen Jugendarbeit liegt der Schwerpunkt auf Vernetzung, Beratung der hauptamtlichen Jugendtreffmitarbeiter sowie der Jugendbeauftragten in den Gemeinden. Ebenso werden Ausbildung von Ehrenamtlichen in den Jugendtreffs und Einführung und Verbesserung der Partizipationssätze, zum Beispiel des Jugendparlaments, gesetzt. Im Rahmen einer landkreisweiten Jugendbefragung („Ich bin Jugend!“; siehe dazu gesonderten TOP 4) werden die vorhandenen Netzwerke des Kreisjugendpflegers und des Kreisjugendrings zu Synergieeffekten genutzt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Aufstellung des Haushaltes im Bereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz sowie die Aufgaben der Kreisjugendpflege für das Jahr 2015 und schlägt dem Kreisausschuss und dem Kreistag vor, Mittel in Höhe von 50.000 € Nettoausgaben im Haushalt des Landkreises als Budget einzustellen.