Betreff
Dienstreisegenehmigung für eine Auslandsdienstreise des Landrats (B)
Vorlage
2015/2166
Aktenzeichen
030
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Auf Initiative des Oberbürgermeisters der Stadt Ingolstadt wird eine Delegation der Region 10 vom 24. – 29.03.2015 nach Foshan (Partnerstadt der Stadt Ingolstadt) in China reisen. Ziel der Reise ist es, Interesse bei chinesischen Unternehmen zur Ansiedelung und Investition in der Stadt Ingolstadt sowie der Region 10 zu wecken. Das Angebot soll für alle Regionen in China gelten. Ingolstadt soll Anlaufpunkt für chinesische Direktinvestitionen in Bayern und insbesondere in Süddeutschland werden. Den Landräten der Region 10 wurde nahegelegt, sich dieser Reise anzuschließen. Organisation der Reise übernimmt das EGZ Ingolstadt.

 

Neben dem Oberbürgermeister der Stadt Ingolstadt und den Landräten der Region 10 werden an der Delegationsfahrt auch Vertreter von IFG, EGZ, Audi AG, IRMA, WFI, THI, Kath. Universität sowie von weiteren Unternehmen der Region teilnehmen (ca. 25 Personen).

 

Ein dienstlicher Bezug ist gegeben, es handelt sich hier um eine Dienstreise, die nach den Vorschriften des Reisekostenrechts abgerechnet wird.

 

Die Kosten für die Dienstreise belaufen sich nach Auskunft des EGZ auf ca. 2.760 € (Flug Economy Class 1.200 €, Hotel/Versorgung/Transfer 1.500 €, Visaantrag 60 €).

 

Dienstreisen müssen nach Art. 2 BayRKG i.V. mit 2.5 VV-BayRKG grundsätzlich vor dem Antritt durch die zuständige Stelle genehmigt werden. Eine Ausnahme enthält Art. 2 Abs. 5 BayRKG u.a. für Behördenleiter aufgrund ihres Amtes, allerdings nur für Inlandsreisen.

 

Eine allgemeine Genehmigung von Dienstreisen und Dienstgängen kann von der zuständigen Stelle nach 2.8 VV-BayRKG erteilt werden für Behördenleiter bei Reisen innerhalb der EU, beschränkt auf einen Zeitraum von 7 Tagen.

 

Eine Dienstreise des Behördenleiters außerhalb der EU ist demnach von der obersten Dienstbehörde, dem Kreistag, zu genehmigen (Art. 30 Abs. 1 Nr. 12 LKrO)

 

Der Kreisausschuss hat in der Sitzung am 09.02.2015 empfohlen, die Dienstreise des Landrats zu genehmigen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Dienstreise des Landrats vom 24. – 29.03.2015 nach Foshan/China wird genehmigt.