Betreff
Kompetenzzentrum für Metalltechnik an der Staatlichen Berufsschule Pfaffenhofen;
Umbau der Kfz-Abteilung in einen integrierten Fachraum (B)
Vorlage
2015/2147
Aktenzeichen
622-212
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Die Staatliche Berufsschule Pfaffenhofen ist Kompetenzzentrum für die Beschulung von vier verschiedenen metalltechnischen Ausbildungsberufen in der 11. bis 13. Jahrgangsstufe. Im Schuljahr 2013/14 wurden in diesem Bereich 25 Klassen mit insgesamt 563 Schülern ausgebildet. Insbesondere der Umbau der Kfz-Abteilung in einen integrierten Fachraum stellt aufgrund des über 30 Jahre alten Gebäudetraktes eine dringend erforderliche Maßnahme dar, um den neuesten Ausbildungsrichtlinien und Lehrplänen gerecht zu werden. Nach einer vorläufigen Kostenschätzung wird für Baumaßnahmen eine Summe in Höhe von rd. 350.000 € zur Modernisierung der Kfz-Halle erforderlich sein. Zusätzlich soll die Ausstattung mit einem Kostenaufwand in Höhe von rd. 250.000 € erneuert werden. Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf rd. 600.000 €.

 

Nachdem diese Maßnahme durch die Regierung von Oberbayern gefördert werden kann, sollte nach Feststellung der schulaufsichtlichen Genehmigung ein entsprechender Zuschussantrag eingereicht werden. In Absprache mit der Schulleitung der Berufsschule Pfaffenhofen, würde nach Genehmigung durch die Regierung von Oberbayern zunächst im Haushaltsjahr 2015 ein großer Teil der notwendigen Ausstattung beschafft und die Modernisierung des Kfz-Traktes nach eingehender Planung im Haushaltsjahr 2016 umgesetzt werden.

 

Beschlussvorschlag:

1. Mit der Modernisierung der Kfz-Abteilung im Rahmen des Kompetenzzentrums für Metalltechnik an der Staatlichen Berufsschule Pfaffenhofen mit einem Gesamtaufwand in Höhe von rd. 600.000 € besteht grundsätzlich Einverständnis.

 

2. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Beschaffung des beweglichen Vermögens in Höhe von rd. 250.000 € sind in den Kreishaushalt 2015 einzuplanen.

 

3. Die erforderlichen Haushaltsmittel für den Umbau des Gebäudetraktes in Höhe von ca. 350.000 € sind für den Kreishaushalt 2016 vorzusehen.

 

4. Die Kreisfinanzverwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Oberbayern einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.