Betreff
Palliativversorgung im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (B)
Vorlage
2014/2125
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Aktuell werden Palliativpatienten im Landkreis Pfaffenhofen in der Regel durch die jeweiligen Hausärzte und Sozialdienste betreut. Es besteht derzeit in weiten Teilen des Landkreises Pfaffenhofen keine Möglichkeit, dem vielfach geäußerten Wunsch dieser Patienten, ihren letzten Lebensabschnitt ganz oder überwiegend im häuslichen und familiären Bereich zu verbringen, zu entsprechen. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ergänzt das bestehende Versorgungsangebot und dient dem Ziel mit speziell dafür ausgebildeten Palliativpflegekräften und Palliativmedizinern die Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Diese Mitarbeiter können auf Anforderung auch ergänzende Palliativleistungen in stationären Pflegeeinrichtungen des Landkreises erbringen. Alle am Versorgungsprozess beteiligten Personen und Institutionen sollen durch das Palliativ-Team in besonderer Weise Unterstützung erhalten und nach Möglichkeit Krankenhauseinweisungen so weit als möglich vermeiden. Diese spezialisierte Palliativversorgung bedarf einer besonderen Fachkompetenz, deren Leistungen ausreichend und zweckmäßig sein und sich am individuellen Hilfebedarf orientieren müssen. Sie dürfen das notwendige Maß nicht überschreiten und müssen wirtschaftlich erbracht werden. Die SAPV Region 10 GmbH bietet diese Dienstleistung durch das Palliative Care Team (PCT) an.

Der Aufbau dieser Versorgungsstruktur und die Vorhaltung des gesamten Leistungsangebotes im gesamten Landkreis Pfaffenhofen stellt für die SAPV Region 10 GmbH einen Mehraufwand dar, zu dessen Ausgleich eine einmalige Zuwendung in Höhe von 10.000 € notwendig ist. Diese Zuwendung dient der Anschubfinanzierung in den ersten vier Jahren und ist anteilig zurückzuzahlen, sollte die Dienstleistung vor Ablauf von vier Jahre eingestellt werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Spezialisierten ambulanten Versorgung von Palliativpatienten im Landkreis Pfaffenhofen der SAPV Region 10 GmbH eine Anschubfinanzierung in Höhe von 10 000 € zu gewähren. Sie ist anteilig zurückzuzahlen (2500 € pro Kalenderjahr), sollte die Dienstleistung vor Ablauf von vier Jahren eingestellt werden.

Entsprechende Mittel sind in den Haushalt 2015 einzustellen.