b) Neugründung des Vereins "Hopfenland Hallertau Tourismus e.V."/
Mitgliedschaft des Landkreises (B)
Sachverhalt/Begründung
Die kommunale
„Arbeitsgemeinschaft Hopfenland Hallertau“ (kurz: ARGE Hopfenland Hallertau)
wurde von den Landkreisen Freising, Kelheim, Landshut und Pfaffenhofen a.d. Ilm
zum 01.01.2006 gebildet. Aufgabe und Zweck der ARGE ist es seitdem, den Tourismus
des Hopfenlandes Hallertau – bestehend aus den vier Landkreisen – durch
gemeinsames Auftreten, Marketing und abgestimmte Aktionen zu fördern.
Der Finanzbedarf der ARGE von
aktuell jährlich 65.000 € wurde – ausgehend von der anteiligen Fläche an der Hallertau
–nach folgendem Schlüssel gedeckt:
- Landkreis
Freising: 20
%
- Landkreis
Kelheim: 35
%
- Landkreis
Landshut: 10
%
- Landkreis
Pfaffenhofen a.d. Ilm: 35 %
Den Tourismusbeteiligten in
der Hallertau ist in den letzten Jahren bewusst geworden, dass die Destination
Hallertau mit der
a) ARGE Hopfenland Hallertau,
b) dem Tourismusverband Hallertau e. V. und
c) dem Tourismusverein Hopfenland Hallertau e.V.
mehrere Organisationen
unterhält, die sich in ihrer Darstellung und ihren inhaltlichen Aktivitäten nur
unscharf voneinander unterscheiden. Dies irritiert sowohl die Bevölkerung und
die Gäste als auch die touristischen Leistungsträger, da die Organisationen
sehr oft verwechselt werden. Zudem überschneiden sich die Tätigkeiten in vielen
Bereichen, wodurch Synergieeffekte verschenkt werden.
Dies wurde von den
Verantwortlichen der drei Organisationen erkannt und zwei Workshops unter
Leitung eines externen Beraters für strategische Markenentwicklung abgehalten,
mit dem Ziel, die Parallelstrukturen in Synergien umzuwandeln und den Tourismus
so zu organisieren, dass eine einheitliche Identifikation sowie nachhaltiger
Nutzen für die ganze Region entstehen.
Als Ergebnis der beiden
Workshops wurde die Auflösung der o.g. bestehenden Organisationen und die
anschließende Neugründung eines gemeinsamen Vereins – neu: „Hopfenland
Hallertau Tourismus e.V." – vereinbart.
Der Aufbau dieser
Neuorganisation soll im Rahmen eines landkreisübergreifenden
LEADER-Kooperationsprojektes während der neuen LEADER-Förderperiode (2015 –
2020) umgesetzt werden.
Der vorläufige Projekttitel
lautet:
Professionalisierung der touristischen Infrastruktur
im Hopfenland Hallertau – Vernetzung der zersplitterten Tourismusstruktur durch
Aufbau einer professionellen Organisationsstruktur für die Region sowie
Konzeption, Koordination und Realisierung von touristischen Projekten.
Für die Genehmigung eines
LEADER-Antrages ist der Nachweis der Eigenmittel über die gesamte Laufzeit des
LEADER-Projektes unabdingbar.
Im Zuge dessen soll sichergestellt
werden, dass der Finanzierungsanteil des Landkreises Pfaffenhofen
a.d.Ilm nach dem bisherigen Verteilungsschlüssel
und in der bisherigen Beitragshöhe (wie in den Jahren 2013 und 2014) auch für
die Laufzeit der LEADER-Förderperiode (2015 – 2020) geleistet wird – als
Beitrag zu den Eigenmitteln des Vereins.
Der Landkreis Pfaffenhofen
a.d.Ilm hat seit dem Jahr 2006 jährlich 22.750 €
an die ARGE Hopfenland Hallertau entrichtet. Im Jahr 2014 wurde der
Finanzierungsanteil an das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung
Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS) und von
dort an die ARGE Hopfenland Hallertau weitergeleitet. Mit der Neugründung des
Vereins wird der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm Mitglied und wird auch den Mitgliedsbeitrag (analog zum Finanzierungsanteil)
tragen. Das KUS unterstützt den neuen Verein weiterhin auf der Arbeitsebene.
Durch die Bündelung aller Aktivitäten sollen Synergieeffekte entstehen, die
letzten Endes dazu führen, dass bei gleich hohem Mitteleinsatz ein höherer
Nutzen für die einzelnen Vereinsmitglieder erreicht wird.
Vor kurzem fanden auf
Arbeitsebene Vorarbeiten für den „Zusammenschluss“ der o.g. Organisationen
statt.
Am 29.09.2014 beschloss der
Tourismusverband Hallertau e. V. seine Auflösung, sobald die neue touristische
Nachfolgeorganisation gegründet ist. Am 14.10.2014 stimmte ebenso der
Tourismusverein Hopfenland Hallertau e.V. einer Auflösung des Vereins zu,
sobald die neue Organisation gegründet ist und seine Arbeit aufnimmt.
Beschlussvorschlag:
1.
Die kommunale „Arbeitsgemeinschaft Hopfenland Hallertau“ wird – vorbehaltlich des Einvernehmens der anderen ARGE-Mitglieder – zu dem Zeitpunkt aufgelöst, zu dem der neue Verein „Hopfenland Hallertau Tourismus e.V.“ gegründet wird.
2.
Einer Neugründung des Vereins „Hopfenland Hallertau Tourismus e. V.“ sowie dem Beitritt des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm zu diesem zu gründenden Verein wird zugestimmt.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 22.750 € jährlich.
3.
Vorbehaltlich der Genehmigung des geplanten LEADER-Förderantrages unterstützt der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm den Aufbau und die Professionalisierung der touristischen Infrastruktur in der Hallertau.
Der Landkreis sichert die finanziellen Mittel im bisherigen Umfang von aktuell jährlich 22.750 € zu und trägt diesen Mitgliedsbeitrag auch im Rahmen der Haushaltsfinanzplanung für die Dauer des LEADER-Kooperationsprojektes (Förderzeitraum 2015 – 2020). Das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS) beteiligt sich wie bisher intensiv auf der Arbeitsebene der ARGE Hopfenland Hallertau.
Die Zusicherung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Förderzuschüsse gewährt werden.