Betreff
Jahresabschluss 2013, Jahresverlus, Rechnungsprüfung
(Empfehlungsbeschluss für den Kreistag)
Vorlage
2014/2071
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Das Wirtschaftsjahr 2013 schließt im Gesamtbetrieb mit einem Verlust in Höhe von 89.601,03 € (hoheitlich 4.351,12 €, gewerblich -93.952,15 €) ab. Eine Differenzierung zwischen Jahresverlust gewerblicher Bereich und Jahresgewinn hoheitlicher Bereich ist nicht im Sinne des § 25 Abs. 3 EBV, da es für den Eigenbetrieb nur ein gesamtes Ergebnis gem. § 8 EBV geben kann.

 

Im hoheitlichen Bereich stiegen die Betriebserträge von 7,898 Mio. € auf 8,155 Mio. € an. Gleichzeitig stiegen die Aufwendungen von 7,812 Mio. € auf 8,115 Mio. € an. Das Zinsergebnis verschlechterte sich von 228 T€ auf -36 T€,. Im Wesentlichen sind hierfür die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung (34 T€) sowie der Rückstellung aus Gebührenüberdeckung (49 T€) verantwortlich. Im Vorjahr hatte sich aus der Abzinsung der Rückstellung für Gebührenüberdeckung noch ein Zinsertrag in Höhe von 182 T€ ergeben. Das Betriebsergebnis im hoheitlichen Bereich ist von 313 T€ auf 4 T€ eingebrochen. Die Ertragslage im hoheitlichen Bereich ist unter Berücksichtigung des Zinsergebnisses als geordnet zu bezeichnen.

 

Im gewerblichen Bereich verbesserte sich der Jahresfehlbetrag erneut um 28 T€ auf -94 T€, da sich das Ergebnis in der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verbesserte. Die Ertragslage des gewerblichen Bereichs des Abfallwirtschaftsbetriebs muss jedoch weiterhin als nicht ausreichend bezeichnet werden.

Das Kreisrechnungsprüfungsamt empfiehlt, den Jahresabschluss 2013 des Abfallwirtschaftsbetriebes – nach Behandlung und Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss als Prüforgan (erfolgte am 21.10.2014) – durch den Kreistag in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen. Feststellungen durch den örtlichen Rechnungsprüfer betreffen

·         die Überprüfung der Vereinbarungen über den Vollzug der Satzungen zur Abfallwirtschaft des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und den Gemeinden, sowie

·         die Integration der Gewerbeabfallverordnung in die Abfallwirtschaftssatzung.

Beide Feststellungen konnten noch nicht abschließend überprüft werden.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) führte zu keinen Beanstandungen.

Im Prüfungsbericht vom 24.07.2014 erteilte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband für den Jahresabschluss 2013 und für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:

1. für das Wirtschaftsjahr 2013

     Den Jahresverlust i.H.v. 89.601,03 E auf neue Rechnung vorzutragen

2. den Jahresabschluss 2013 des AWP nach Art. 88 Abs. 3 LkrO und § 4 Abs. 1 Ziff.7

     der Betriebssatzung festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.