Betreff
Berufsintegrationsjahr - Vorklasse für berufsschulpflichtige Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund (Bekanntgabe)
Vorlage
2014/2054
Aktenzeichen
BIJ-V 2014/2015
Art
Eilentscheidung

Sachverhalt/Begründung

 

Das Berufsintegrationsjahr – Vorklasse (kurz BIJ-V) richtet sich an berufsschulpflichtige Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund, die nicht über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen.

Im BIJ-V soll an der staatlichen Berufsschule Pfaffenhofen zunächst die deutsche Sprache vermittelt werden, um den Jugendlichen und jungen Erwachsenen später auch das Spektrum möglicher Bildungsabschlüsse zu eröffnen und ihnen einen Einstieg in das berufliche Bildungssystem zu ermöglichen.

 

An der staatl. Berufsschule Pfaffenhofen sollen 2 Klassen mit je ca. 20 Schülern gebildet werden. Dazu werden Lehrkräfte und Sozialpädagogen benötigt. Pro Klasse gibt es eine Förderung der Regierung von Oberbayern von je 37.500 Euro.

 

Ein Kooperationspartner kümmert sich um die Bereitstellung der Lehrkräfte und Sozialpädagogen.

 

Vom Kooperationspartner werden pro Klasse 15 Schulstunden  sowie 5 Stunden mit einem Sozialpädagogen gestellt. Insgesamt soll eine Klasse 27 Wochenstunden Unterricht erhalten. Für die restlichen 7 Schulstunden muss die Berufsschule mit eigenen Lehrkräften aufkommen.

 

Die Vorklasse soll spätestens Anfang Oktober starten. Da die Zeitspanne bis zum Schuljahresbeginn sehr kurz ist, muss der Auftrag, nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern an den Kooperationspartner freihändig vergeben werden.

Es wurden das Bfz Ingolstadt (Berufliches Bildungszentrum), die Caritas und die VHS angefragt. Von der Caritas und der VHS konnte in der Kürze der Zeit kein Angebot vorgelegt werden. Deshalb wurde der Zuschlag an das Bfz vergeben für 37.500 Euro je Klasse, insgesamt 75.000 €. Das Bfz besitzt zudem bereits Erfahrung in ähnlichen Angelegenheiten.

 

Die Schüler werden mit den täglichen Schulbuslinien in die Berufsschule gebracht. Pro Schüler wird mit der Regierung von Oberbayern ein Gastschulbeitrag abgerechnet.

Die Unterrichtsmaterialien werden vom Kooperationspartner und evtl. von der Berufsschule gestellt. Zudem ist es auch möglich, dass Unterrichtsmaterialen durch Spenden beschafft werden, um die sich die Berufsschule bemüht.

 

 

Für den Landkreis entstehen Kosten in folgender Höhe pro Schuljahr für rd. 40 Schüler

-       Bfz:                                     75.000 €

-       Unterrichtsmaterialien: ca.   4.000 €

-       Schülerbeförderung:   ca.  15.000 €

-       Gesamt                             94.000 €

 

Als Einnahmen erhält der Landkreis von der Regierung als Zuschuss: 75.000 €, sowie pro Schuljahr für jeden Schüler zeitversetzt einen Gastschulbeitrag in Höhe von ca. 2.000 €.

 

Die Auftragssumme fällt in die Zuständigkeit des Kreisausschusses. Um einen zeitnahen Schulbeginn zu ermöglichen, insbesondere wegen der Organisation der Lehrkräfte und Sozialpädagogen, ist es notwendig den Auftrag schnellstmöglichst zu erteilen.

Eine Eilentscheidung des Landrats gemäß Art. 34 Abs. 2 LKrO und § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landkreises ist daher erforderlich.

 

 

 

Der Kreisausschuss hat die Eilentscheidung zur Kenntnis genommen.