Betreff
Kreiszuschuss an das Katholische Pfarramt Gosseltshausen für die Außenrenovierung der Kirche St. Martin in Walkersbach (B)
Vorlage
2014/2020
Aktenzeichen
324-402
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Mit Schreiben vom 28.03.2014 beantragt das Katholische Pfarramt Mariä Heimsuchung in Gosseltshausen für die Außenrenovierung der Kirche St. Martin in Walkersbach mit voraussichtlichen Gesamtkosten von rd. 300.000 € die Gewährung eines Kreiszuschusses.

 

Die Kirche St. Martin wurde im 14./15. Jahrhundert an Stelle einer keltischen Kultstätte errichtet. Zwischenzeitlich wurde die Kirche erweitert und umgestaltet. 1882 wurde eine Generalsanierung durchgeführt und eine neue Glocke eingebaut. Im Zeitraum 1951/52 – 1979 wurden bei einer aufwändigen Außenrenovierung das Turmdach, der Verputz, die Friedhofsmauer und die Kirchenfenster renoviert. Im Jahr 1983 wurde die Schindeldeckung des Turms erneuert und die Fassade neu getüncht. Die Außenrenovierung 1999 bezog sich hauptsächlich auf den Dachstuhl, die Eindeckung des Langhausdaches und des Fassadenanstrichs.

 

Bei der Innenrenovierung in den Jahren 1986 – 1993 wurden die Einrichtung der Sakristei, die Raumschale, der Solnhofener Boden (Bezeichnung für einen Naturwerkstein des Altmühljura) und die Emporstiege überarbeitet bzw. erneuert. Einer neuer Ambo (ein erhöhter Ort in Kirchen zur Verkündigung biblischer Lesungen) wurde ebenfalls eingestellt.

 

Nach Auskunft der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen besteht bei der Außenrenovierung der Filialkirche St. Martin in Walkersbach ein denkmalpflegerischer Mehraufwand.

 

Es wird daher vorgeschlagen, dem Katholischen Pfarramt Mariä Heimsuchung für die Außenrenovierung der Pfarrkirche St. Martin einen Zuschuss nach den Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen in Höhe von 3.000 € zu gewähren.

 

Beschlussvorschlag:

Dem Katholischen Pfarramt Mariä Heimsuchung in Gosseltshausen wird für die Außenrenovierung der Pfarrkirche St. Martin in Walkersbach mit Gesamtkosten von rd. 300.000 € ein Kreiszuschuss in Höhe von 3.000 € gewährt.