Betreff
Entwicklung ÖPNV (I)
Vorlage
2014/2016
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

In der Region 10 gibt es seit vielen Jahren Überlegungen, für den ÖPNV einen regionalen Gemeinschaftstarif einzuführen. Dieser soll es ermöglichen, alle öffentlichen Verkehrsmittel mit einem Fahrschein zu benutzen.

 

Um die Idee des regionalen Gemeinschaftstarifs zu stärken, wurde im Jahr 2010 der Zweckverband Verkehrsgemeinschaft Ingolstadt gegründet. Dieser Zweckverband wird derzeit durch die Landkreise Eichstätt und Neuburg Schrobenhausen sowie die Stadt Ingolstadt getragen. Der Landkreis Pfaffenhofen war bisher nicht Mitglied des Verbands. Die Interessen der INVG-Mitglieder Baar-Ebenhausen, Manching, Reichertshofen, Geisenfeld und Vohburg wurden von den beteiligten Kommunen selbst wahrgenommen.

 

Durch den Zweckverband Verkehrsgemeinschaft Ingolstadt wurden in den vergangenen Jahren die Überlegungen zur Einführung eines regionalen Gemeinschaftstarifs intensiviert und unter Hinzuziehung eines Gutachterbüros in einer Vielzahl von Sitzungen und Besprechungen mit zahlreichen Akteuren (insgesamt 24 Bus – und  Bahnunternehmen, Kommunen und der INVG) konkretisiert. Bis Ende Mai 2014 war beabsichtigt, einen regionalen Wabentarif einzuführen. Dieser wurde jedoch von der INVG kurzfristig verworfen.

 

Nunmehr ist er beabsichtigt, einen Zonentarif einzuführen. Zur Begründung wird u. a. angeführt, der Zonentarif sei strukturell einfacher und benutzerfreundlicher. In den Zonentarif sind u.a. die INVG, die Bahnen und einige Busunternehmen eingebunden. Aus dem Landkreis Pfaffenhofen sind davon die Gemeinden Baar-Ebenhausen, Reichertshofen, Manching, Münchsmünster sowie die Städte Geisenfeld und Vohburg betroffen.

 

Bei der Einführung des Zonentarifs ist wie schon bei der Vorbereitung des Wabentarifs zu klären, wer die Kosten u. a. für die Harmonisierungs- und Tarifierungsverluste sowie die technischen Änderungen, die Verwaltung und die Öffentlichkeitsarbeit trägt und welche Auswirkungen auf die Schülerbeförderungskosten entstehen.

 

Insgesamt gesehen sind die Bestrebungen zur Einführung eines regionalen Gemeinschaftstarifs positiv zu sehen. Aus der Sicht des Landkreises Pfaffenhofen sollte dabei insbesondere das Ziel sein, einfache tarifliche Strukturen anzustreben, die Bedürfnisse des ländlichen Raums in angemessener Weise zu berücksichtigen und die Kostenentwicklung sowohl für die Bürger als auch für die öffentlichen Haushalte im Auge zu behalten.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die Entwicklung beim regionalen Gemeinschaftstarif zur Kenntnis.