Betreff
Änderung der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS) (B)
Vorlage
2014/1938
Aktenzeichen
9111.7
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Am 14.10.2013 wurde durch den Kreistag die Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS) beschlossen. Der erforderliche Beschluss des Betrauungsaktes für das KUS erfolgte durch den Kreistag am 17.02.2014. Dies hat zur Folge, dass die bestehende Unternehmenssatzung in § 2 Abs. 1 um nachfolgenden Satz 4 zu ergänzen ist:

 

„Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Sinne von Art. 14 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).“

 

Außerdem sollte im Zuge der Satzungsänderung zwei Anmerkungen der Regierung von Oberbayern bei KUS-Gründung Rechnung getragen werden. Dies bedeutet im Einzelnen:

 

Die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats nach  Art. 78 Abs. 3 Satz 3 LKrO sind durch den Kreistag zu bestellen. § 5 Abs. 2 Nr. 3 erhält somit folgende Fassung:

 

„Geborene Mitglieder des Verwaltungsrates sind

3. ein durch den Kreistag bestellter Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter.“

 

In der ursprünglichen Version war hier der Landrat befugt, den Steuerberater zu berufen.

 

Darüber hinaus haben nach § 2 Abs. 2 der KUV die Mitglieder des Verwaltungsrats Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Die bisherige Fassung des § 5 Abs. 9 lautet:

 

„Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine Entschädigung, die vom Kreistag bestimmt wird.“

 

In der Sitzung des Kreistages am 16.12.2013 wurde beschlossen, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats des Kommunalunternehmens Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger in der jeweils gültigen Fassung erhalten. Damit sind die Entschädigungsregelungen, insbesondere der Höhe nach, für Kreistags- und Verwaltungsratsmitglieder dauerhaft gleich laufend. Es liegt eine sogenannte dynamische Verweisung vor, die eine Änderung der Unternehmenssatzung mit anschließender Bekanntmachung zu Beginn jeder Wahlperiode entbehrlich macht. § 5 Abs. 9 der Unternehmenssatzung erhält hierzu entsprechend folgende Fassung:

 

„Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine Entschädigung entsprechend der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger in der jeweils gültigen Fassung.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

Die Satzung zur 1. Änderung der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS) wird in der vorgelegten Fassung (Anlage) beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.