Betreff
Antrag der FDP-Kreistagsfraktion zum Aufbau einer betrieblichen Gesundheitsvorsorge an der Ilmtalklinik GmbH (B)
Vorlage
2014/1936
Aktenzeichen
9111.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Mit E-Mail vom 23.01.2014 beantragt die FDP-Fraktion den Aufbau einer betrieblichen Gesundheitsvorsorge für die Mitarbeiter der Ilmtalklinik GmbH an den beiden Standorten Pfaffenhofen und Mainburg um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu fördern und zu erhalten. Insbesondere soll dadurch arbeitsbedingten Krankheiten vorgebeugt, die Anfälligkeit für Krankheiten reduziert und die Motivation gestärkt werden. Für die Vorsorge sollen im ersten Schritt 30.000 € pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Der entsprechende Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Die Organisation der Betriebsstruktur und das Personalmanagement an der Ilmtalklinik GmbH liegen in der Zuständigkeit der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrats. Beide Organe sind gegenüber den Kreisgremien nicht weisungsgebunden. Der Landkreis als Gesellschafter der Klinik kann Beschlüsse der Kreisgremien über die Gesellschafterversammlung einbringen, in der der Landrat den Landkreis Pfaffenhofen vertritt. Allerdings regelt die Satzung die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung. Beschlüsse zu Fragen der Gesundheitsvorsorge der Klinikmitarbeiter fallen nicht in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

a) Der Antrag der FDP-Fraktion zum Aufbau einer betrieblichen Gesundheitsvorsorge an der
     Ilmtalklinik GmbH wird Mangels Zuständigkeit abgelehnt. Der FDP-Fraktion steht es frei, den
     Antrag als Anregung an die Geschäftsleitung der Ilmtalklinik weiterzuleiten.

 

b) Hilfsweise wird der Landrat beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik zu
     signalisieren, dass in den Verlustausgleich aus Sicht des Landkreises Pfaffenhofen auch
     Aufwendungen für das betriebliche Gesundheitsmanagement einbezogen werden können.