Betreff
Bestellung eines weiteren Stellvertreters des Landrats
Vorlage
2014/1885
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Gemäß Art. 36 LkrO regelt der Kreistag die weitere Stellvertretung des Landrats durch Beschluss. (Es handelt sich nicht um eine Wahl.) Ein geheimes Verfahren im Sinne einer Beschlusswahl des Art. 45 Abs. 3 LkrO ist daher nicht zulässig. Die Aufgaben des weiteren Stellvertreters ergeben sich aus § 44 Abs. 3 Buchstabe a) der Geschäftsordnung. Er vertritt den Landkreis nach außen, wenn sowohl der Landrat als auch der gewählte Stellvertreter verhindert sind. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass aufgrund der immer mehr werdenden Aufgaben der Landkreise, insbesondere auch der Repräsentationswünsche unserer Vereine und Verbände, ein weiterer Stellvertreter erforderlich ist. Auch in den umliegenden Landkreisen wird entsprechend verfahren.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, ………………………...... als weiteren Stellvertreter zu bestellen.