Sachverhalt/Begründung
Mit Schreiben vom 23.01.2014 beantragt die FDP-Fraktion den Aufbau einer betrieblichen Gesundheitsvorsorge für die Mitarbeiter der Ilmtalklinik GmbH an den beiden Standorten Pfaffenhofen und Mainburg um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu fördern und zu erhalten. Insbesondere soll dadurch arbeitsbedingten Krankheiten vorgebeugt, die Anfälligkeit für Krankheiten reduziert und die Motivation gestärkt werden. Für die Vorsorge sollen im ersten Schritt 30.000 € pro Jahr zur Verfügung gestellt werden.
Die Organisation der Betriebsstruktur und das Personalmanagement an der Ilmtalklinik GmbH liegen in der Zuständigkeit der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrats. Beide Organe sind gegenüber den Kreisgremien nicht weisungsgebunden. .Der Landkreis als Gesellschafter der Klinik kann Beschlüsse der Kreisgremien über die Gesellschafterversammlung einbringen, in der der Landrat den Landkreis Pfaffenhofen vertritt. Allerdings regelt die Satzung die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung. Beschlüsse zu Fragen der Gesundheitsvorsorge der Klinikmitarbeiter fallen nicht in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung. Die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements ist im Aufsichtsrat der Ilmtalklinik GmbH zu thematisieren und, falls erforderlich, die Einführung entsprechender Instrumentarien zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Kreisausschusses:
a) Der Antrag der FDP-Fraktion zum Aufbau einer
betrieblichen Gesundheitsvorsorge an der
Ilmtalklinik GmbH wird Mangels
Zuständigkeit abgelehnt. Der FDP-Fraktion steht es frei, den
Antrag als Anregung an die
Geschäftsleitung der Ilmtalklink weiterzuleiten.
b) Hilfweise wird der Landrat beauftragt, in der
Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik zu
signalisieren, dass in den
Verlustausgleich aus Sicht des Landkreises Pfaffenhofen auch
Aufwendungen für das betriebliche
Gesundheitsmanagement einbezogen werden können.