Sachverhalt/Begründung
Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm hat gem. Beschluss
des Kreistages vom 22.05.2000 die kommunale Abfallwirtschaft ab 01.01.2001 als
Eigenbetrieb organisiert.
Nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EBV)
legt die Werkleitung hiermit den Wirtschaftsplan für das Jahr 2014 vor.
Die Ansätze zu den einzelnen Positionen basieren auf
den Ergebnissen der Jahresuntersuchung bzw. den Ansätzen im Wirtschaftsplan der
Vorjahre und berücksichtigen soweit als möglich die voraussichtliche
Entwicklung im Wirtschaftsjahr 2014.
Die Höhe der Abschreibungen im „übrigen Bereich“ (Ziff.
6 des Erfolgsplanes) richtet sich nach den von der Betriebsprüfung durch das FA
Ingolstadt für die Jahre 1998 bis 2008 anerkannten Werten.
„§ 19 EBV-Wirtschaftsplan-
(1) Der Eigenbetrieb hat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan und dem Vermögensplan.
(2) Der Wirtschaftsplan ist unverzüglich zu ändern, wenn
1. das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes bedingt oder
2. zum Ausgleich des Vermögensplanes erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden oder
3. im Vermögensplan weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen oder
4. eine erhebliche Vermehrung oder Hebung der im Stellenplan und in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften handelt.“
Die im Wirtschaftsplan vorgegebenen Ansätze sind in den Erläuterungen schwerpunktmäßig dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag, den
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 mit Anlagen (Stellenplan) und den
darin enthaltenen Ansätzen festzustellen.