Betreff
Ausbau der Kreisstraße PAF 6 in der Ortsdurchfahrt Aufham, Grundsatzbeschluss und Vergabe der Planungsleistungen
Vorlage
2013/1800
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Die Kreisstraße PAF 6 wurde 1969 erstmals ausgebaut. Die Fahrbahn und die Entwässerungseinrichtungen sind in einem sehr schlechten Zustand.

Im Zuge eines wasserrechtlichen Verfahrens für die Gemeinde Schweitenkirchen wurde vom Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt in einem Gutachten festgelegt, dass der Landkreis Pfaffenhofen für das Einleiten von anfallendem Niederschlagswasser der Kreisstraße PAF 6 in den Otterbach wasserrechtliche Unterlagen vorzulegen hat.

Die Umsetzung eventuell erforderlicher wasserrechtlicher Maßnahmen soll im Zuge des Straßenausbaus der Kreisstraße in der Ortsdurchfahrt Aufham erfolgen.

Das Projekt soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Schweitenkirchen durchgeführt werden.

Der Anteil des Landkreises für den Ausbau der Kreisstraße PAF 6 beträgt nach bisheriger grober Schätzung ohne die wasserrechtlichen Maßnahmen rund 800.000 Euro.

Es wird vorgeschlagen, für den Ausbau der Kreisstraße PAF 6 in der Ortsdurchfahrt Aufham die Ingenieurverträge stufenweise in den Leistungsphasen 1 bis 9, die Erstellung der wasserrechtlichen Unterlagen und die Vermessungsarbeiten im Jahr 2014 zu beauftragen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 120.000 Euro.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Kreisstraße PAF 6 in der Ortsdurchfahrt Aufham in den nächsten Jahren auszubauen. Die Vergabe der Planungsleistungen und Erstellung der wasserrechtlichen Unterlagen erfolgt an das Ingenieurbüro WipflerPlan.

 

Der Kreiseigene Tiefbau des Landkreises wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.