Betreff
Kostenbeiträge der Eltern bei Tagespflege
Vorlage
2013/1769
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Das Kreisrechnungsprüfungsamt prüfte die Förderung von Kindern in Tagespflege. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Sachbearbeitung sehr ordentlich und gründlich erfolgt. Bei Prüfung der Einzelakten konnten keine Fehler festgestellt werden, die sich finanziell auf den Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm auswirken würden. Um eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades bei der Förderung von Kindern in Tagespflege zu erreichen, müsste die Beteiligung der Eltern erhöht werden. Der Kostenbeitrag bei täglich acht Stunden Betreuung beträgt im Landkreis Pfaffenhofen 225 € im Monat.

Nachfolgend aufgeführte Landkreise erheben zu den gleichen Betreuungszeiten folgende Beiträge:

-       Neuburg: 195 €

-       Eichstätt: 190 €

-       Ingolstadt 248 €

-       Donauwörth 270 €.

In Anbetracht dessen, dass Tagespflege unter dem Bayerischen Kinderbildungs-
und Betreuungsgesetz zu sehen ist, sollte jedem Kind der Zugang zu einer optimalen Förderung ermöglicht und somit die Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt werden.

Im Rahmen der Entwicklung des familienaktiven Landkreises Pfaffenhofen sollten die Elternbeiträge beibehalten werden.

Mit Berechnungsgrundlage von 2012 bezuschusst der Landkreis derzeit das Angebot Kindertagespflege abzüglich der Fördergelder von Bund, Land und den Gemeinden mit ca. 72.000 € jährlich. Im Kindergartenjahr 2011/2012 wurden somit insgesamt 285 Kinder und im Kindergartenjahr 2012/2013 insgesamt 310 Kinder in der Kindertagespflege gefördert.

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss spricht sich dafür aus, dass die derzeitigen Kostenbeiträge beibehalten werden und die Elternbeiträge somit nicht erhöht werden.