Betreff
Personalbemessung der Jugendämter in Bayern, Ergebnisse der Untersuchung
Vorlage
2013/1768
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 05.03.2012 die Teilnahme des Landkreises Pfaffenhofen an dem Projekt „Personalbemessung der Jugendämter in Bayern (PeB)“ befürwortet. Am 31.10.2012 wurde mit dem Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (INSO) das Projekt gestartet. Im Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung wurden fünf Bereiche hinsichtlich ihrer Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Personalabdeckung überprüft:

 

1.    Wirtschaftliche Jugendhilfe:

-       Berechnung der Elternbeiträge im Kita-Bereich

-       Jugendschutz

-       Tagespflege

 

2.    Beistandschaften / Aufsicht Kindertagesstätten

-       Kindertagesstättenaufsicht

-       Betriebskostenförderung für Kindertagesstätten

-       Beistandschaften / Beurkundungen

-       Unterhaltsvorschuss

-       Vormundschaften und Pflegschaften

 

3.    Fachberatung Kindertagesstätten

 

4.    Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle

 

5.    Allgemeiner Sozialdienst, stationäre Hilfen, Jugendgerichtshilfe.

 

Die Arbeitsbereiche wurden in Kernprozesse gegliedert z. B. Übernahme der Elternbeiträge (gem. § 90 SGB VIII). Jeder Kernprozess wird in Teilprozessen untergliedert, hier z. B.

Teilprozess 1: Abschlussarbeit wenn keine Übernahme erfolgt

Teilprozess 2: Überprüfung der Leistungsgewährung

Teilprozess 3: Rückforderungen

Teilprozess 4: Zwangsvollstreckungen

Teilprozess 5: Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel.

 

Jeder Teilprozess wird unter den Rubriken:

-       Gespräche

-       Dokumentation

-       Administration

-       Kurzgespräche

-       Kollegiale Reflektion

-       Fahrzeiten

je nach tatsächlich angefallenen Arbeiten zeitlich erfasst. Über die Anzahl der Vorkommnisse (Häufigkeit der Teilprozesse) wird somit ein Stundenkontingent, welches zur Bearbeitung des Teilprozesses notwendig ist, errechnet. Die Zeitvorgabe für die jeweiligen Teilprozesse setzt sich aus durchschnittlichen Vorgaben, abgestimmt mit dem Bayerischen Prüfungsverband, und den tatsächlich ermittelten Zeitwerten zusammen.

Des Weiteren wurden die einzelnen Bereiche dahingehend untersucht, welche Synergieeffekte genutzt werden können, um die Aufgabenbearbeitung zu optimieren. So sollen die Betriebskostenförderung für Kindertagesstätten und Unterhaltsvorschuss dem Bereich Kindergartenaufsicht, Beistandschaften, Beurkundungen, Vormundschaften und Pflegschaften zugeordnet werden.

Im Sozialpädagogischen Bereich sollen die Stationären Hilfen dem Allgemeinen Sozialdienst zugeordnet werden.

Durch diesen Wechsel sollen zum einen die Sachbereichsleiter zeitlich entlastet und zum anderen inhaltlich ähnliche Aufgaben unter einem Bereich zusammengefasst werden.

Die Personalbemessung ergab einen Mehrbedarf von 4,86 Stellen.

Ordnet man die Stellenmehrung den Professionen zu, so ergibt sich ein Bedarf

-       im Bereich Verwaltung von 2,36

-       und im Bereich Soziale Dienste von 2,50.

Die Umsetzung soll mit 4,1 Stellen vollzogen werden. 2014 mit 2 Sozialpädagogen- und 0,6 Verwaltungsstellenanteilen, sowie 0,5 für Controlling. 2015 sollen 0,9 Sozialpädagogen- und 0,6 Verwaltungsstellenanteil besetzt werden.

Durch die Personalmehrung soll den rechtlichen und fachlichen Anforderungen bei steigenden Fallzahlen Genüge geleistet werden. Des Weiteren ist eine Optimierung der Steuerung, insbesondere bei den finanzintensiven Jugendhilfeleistungen nur erreichbar, wenn im Bereich der sozialpädagogischen Beratung Zeitkontingente geschaffen werden und im verwaltungswirtschaftlichen Bereich Kostenbeiträge nachhaltig eingeholt werden können. In der Personalbemessung wurde nicht berücksichtigt, dass vom Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (INSO) eine Controllingstelle mit zusätzlich 0,5 Stellenanteil und die damit verbundene Jugendhilfeplanung ausdrücklich empfohlen wurde. Durch die Einrichtung dieser Überprüfungs- und Qualitätssicherungsstelle sollen mögliche kostenintensive Tendenzen frühzeitig erkannt und mit Maßnahmen zeitnah entgegengesteuert werden. Das Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (INSO) hat mittlerweile 40 Jugendämter untersucht. Aufgrund dieser Erfahrung spricht es die Empfehlung aus, dem Mehrbedarf zu entsprechen, um die gesetzlichen Erfordernisse zu erfüllen, sowie eine optimierte, strategische und operative Leistungssteuerung der Jugendhilfe im Landkreis Pfaffenhofen zu gewährleisten.

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss schließt sich den Ausführungen der Verwaltung an. Die vorgeschlagene Personalmehrung wird befürwortet. 2014 mit 2 Sozialpädagogen-, 0,6 Verwaltungsstellenanteilen und 0,5 Controlling. 2015 0,9 Sozialpädagogenstellenanteil und 0,6 Verwaltungsstellenanteil. Die Stellenmehrung ist im Personalwirtschaftsplan des Landratsamtes Pfaffenhofen a. d. Ilm zu berücksichtigen.