Betreff
Abschluss Betriebsprüfung Finanzamt Ingolstadt für die Jahre 2004-2008
Vorlage
2013/1758
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

An die Betriebsprüfungen 1998-2000 und 2001-2003 (abschließende Bescheide nach Rechtsbehelf vom 29.07.2011) für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) duale Systeme schloss sich unmittelbar die Betriebsprüfung 2004-2008 an.

 

Die Prüfung erfolgte in der Zeit vom 29.11.2010 bis 03.06.2013. Mit Schreiben vom 17.06.2013 gab das Finanzamt Ingolstadt die Feststellungen der BP dem AWP bekannt.

Für den Prüfungszeitraum (2004-2008) ergab sich wegen Nichtanerkennung des zugrundegelegten Aufteilungsschlüssels für Personalaufwendungen Wertstoffhöfe und Werkleitung eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) von insgesamt 382.414 €.

Außerdem musste eine Anpassung der zwischenzeitlich bereits abgeschlossenen Wirtschaftsjahre 2009-2012 an die Feststellung der BP 2004-2008 erfolgen. Die sich ergebende vGA beläuft sich auf 267.689 €.

 

Im Zeitraum 2004 – 2012 wurden somit aus Sicht des Finanzamtes dem gewerblichen Geschäftsbereich insgesamt 650.103 € anteiliger Personalkosten zu viel zugeordnet.

Eine verdeckte Gewinnausschüttung unterliegt der Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie der Kapitalertragssteuer.

Durch Verrechnung der vGA mit den hohen aufgelaufenen Verlustvorträgen des BgA aus den Vorjahren sowohl bei der Körperschaft- als auch der Gewerbesteuer entstanden keine Steuerbelastungen für die Jahre 2004 bis 2012.

Durch die Anrechnung der sich ergebenden vGA auf das ab 2001 geführte steuerliche Einlagekonto des BgA konnte auch eine Kapitalertragssteuerpflicht vermieden werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Vortag wird zur Kenntnis genommen.