Betreff
Grundlagenvertrag zwischen dem Kreisjugendring Pfaffenhofen und dem Landkreis Pfaffenhofen
Vorlage
2013/1755
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

Gemäß §§ 11, 12 SGB VIII sind die Landkreise dazu verpflichtet, die Jugendarbeit und die Jugendverbände zu fördern. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgabe soll eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen und dem Kreisjugendring Pfaffenhofen zur vertrauensvollen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit zum Wohle der jungen Menschen im Landkreis Pfaffenhofen geschlossen werden. Die Vereinbarung verdeutlicht die verschiedenen Aufgaben zwischen Kreisjugendpflege und Kreisjugendring. Sie zeigt Perspektiven, Handlungsmöglichkeiten und Bedarfe der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit auf und gibt Handlungs- und Rechtssicherheit für beteiligte Partner. Die Kooperationspartner Kreisjugendring und Kreisjugendpflege haben die Aufgaben der Jugendarbeit zu erfüllen und es sollen Synergien genutzt werden. Dies soll unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Subsidiarität (§ 4 SGB VIII; Art. 13 AGSG), den Förderverpflichtungen des Landkreises (§§ 11, 12, 74 SGB VIII) sowie der Anerkennung der Selbständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Fachlichkeit des öffentlich anerkannten Trägers Kreisjugendring Pfaffenhofen umgesetzt werden. Die sich aus der Satzung des Bayerischen Jugendrings ergebende Aufgaben des Kreisjugendrings bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Die Gesamtverantwortung, einschließlich der Planungsverantwortung des Landkreises bleibt unberührt (§§ 79, 80 SGB VIII). Der Kreisjugendring erfüllt die Aufgaben in parteipolitischer neutraler Weise, die Partner vermeiden konkurrierende Angebote.

 

Aufgaben des Kreisjugendringes sind:

-       Unterstützung der Jugendverbände

-       Ferienfreizeitmaßnahmen

-       Ferienpass

-       Schulbezogene Jugendarbeit

-       Projekte

-       Serviceleistungen

-       Trägerschaft

§ Jugendzeltplatz Eschelbach

§ Jugendzeltplatz Langenbruck

 

Aufgaben der Kreisjugendpflege:

-       Beratung und Unterstützung der Gemeinden in Fragen der Jugendarbeit

-       Beratung und Unterstützung der offenen Einrichtungen der Jugendarbeit

 

Gemeinsame Aufgaben:

-       Jugendleiter Aus- und Weiterbildung

-       Jugendbildung

-       Jugendhilfeplanung

-       Stellungnahme zur Bauleitplanung der Gemeinden

 

In den Bereichen Sachausstattung und Personal werden die Standards, die bereits vorherrschen, übernommen. So kommt der Landkreis für die Kosten der Geschäftsstelle auf. Ebenso wird das Personal weiterhin beim Landkreis angestellt sein. Der Vertrag soll zum 01.01.2014 in Kraft treten.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass zwischen dem Kreisjugendring Pfaffenhofen und dem Landkreis Pfaffenhofen eine Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben der Jugendarbeit im Landkreis Pfaffenhofen abgeschlossen wird.