Betreff
Modulare Qualifizierung der Beamtinnen und Beamten des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm
Vorlage
2013/1750
Aktenzeichen
0302
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Zum 01.01.2011 ist das Gesetz zum neuen Dienstrecht in Bayern in Kraft getreten. Im neuen Leistungslaufbahngesetz (LlbG) wurden die bisher bestehenden vier Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst) zu einer Leistungslaufbahn mit vier Qualifikationsebenen zusammengeführt. Gleichzeitig erfolgte eine Änderung des bisherigen Aufstiegsverfahrens. So wurde unter anderem der Aufstieg in den höheren Dienst sowie der Verwendungsaufstieg in den gehobenen Dienst durch die modulare Qualifizierung ersetzt.

 

Bis zum Ende des Jahres 2011, in der sogenannten Übergangszeit, lief der Antrag noch nach den bis 31.12.2010 geltenden Regelungen. Seit 01.01.2012 ist der Aufstieg jedoch im Rahmen der modularen Qualifizierung nach Art. 20 LlbG durchzuführen. Die modulare Qualifizierung vermittelt unter Berücksichtigung der Vor- und Ausbildung sowie der vorhandenen beruflichen Leistungen und Erfahrungen eine entsprechende Qualifikation für die Ämter ab der nächsthöheren Qualifikationsebene.

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich neben dem Leistungslaufbahngesetz aus der Verordnung zur Durchführung der modularen Qualifizierung (Modulare Qualifizierungsverordnung – ModQV) vom 14.10.2011.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme an den Maßnahmen der modularen Qualifizierung ist gem. Art. 20 Abs. 4 LlbG die Eignung durch eine positive Leistungsfeststellung in der dienstlichen Beurteilung (Art. 58 Abs. 5 Nr. 2 LlbG; bisheriger Aufstiegsvermerk). Wenn in der letzten, maximal vier Jahre zurückliegenden periodischen Beurteilung der erforderliche Vermerk enthalten ist, kann mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde der Beamtin/des Beamten mit der modularen Qualifizierung begonnen werden.

 

§ 2 Abs. 1 und Abs. 2 ModQV eröffnet der obersten Dienstbehörde für die modulare Qualifizierung ihrer Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit, diese nach einem genehmigten Konzept einer anderen obersten Dienstbehörde von dieser modular qualifizieren zu lassen, z.B. von der Bayerischen Verwaltungsschule (siehe Anlage). Dazu benötigt der Landkreis eine Richtlinie, in der die Ausgestaltung der modularen Qualifizierung geregelt ist.

 

Von der Hauptverwaltung wird folgende Richtlinie zur modularen Qualifizierung vorgeschlagen:

 

Richtlinie zur modularen Qualifizierung der Beamtinnen und Beamten des Landkreises Pfaffenhofen (RL-ModQ PAF)

 

1.    Konzept zur modularen Qualifizierung

Die Beamtinnen und Beamten des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm werden nach dem bereits genehmigten Konzept der Bayerischen Verwaltungsschule zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst (ModQ-BVS) von der Bayerischen Verwaltungsschule modular qualifiziert.

 

2.    Voraussetzungen zur Teilnahme an der modularen Qualifizierung

Beamtinnen und Beamte des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm können an den Maßnahmen zur modularen Qualifizierung teilnehmen, wenn sie in der letzten periodischen Beurteilung, welche nicht länger als vier Jahre zurückliegen darf, eine positive Feststellung gem. Art. 58 Abs. 5 Nr. 2 LlbG erhalten haben (Art. 20 Abs. 4 LlbG) und die übrigen Voraussetzungen für die Teilnahme nach § 3 ModQV erfüllen. Über die Zulassung und Anmeldung zur modularen Qualifizierung entscheidet auf Antrag bis zur mQ 10 (modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A10) der Landrat, im Übrigen (mQ 14) der Kreisausschuss. Gleiches gilt für die Feststellung des erfolgreichen Abschlusses der modularen Qualifizierung. Die Zulassung erfolgt unter Berücksichtigung der letzten periodischen Beurteilung der Beamtin/des Beamten und der von ihr/ihm zum Zeitpunkt der Antragstellung wahrgenommenen oder vom Dienstherrn vorgesehenen Funktion.

 

3.    ModQ-BVS

Im Übrigen gilt die ModQ-BVS in der jeweils gültigen Fassung. Sie ist Bestandteil dieser Richtlinie.

 

4.    Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 15.11.2013 in Kraft.

 

Pfaffenhofen, 06.11.2013

 

 

Martin Wolf

Landrat

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Die Richtlinie zur modularen Qualifizierung der Beamtinnen und Beamten des Landkreises Pfaffenhofen (Rl-ModQ PAF) wird in oben abgedruckter Version beschlossen.