Sachverhalt/Begründung
Der
Erdgaslieferungsvertrag vom 08.06.2004 mit den Stadtwerken Ingolstadt wurde zum
30.09.2013 gekündigt, da er sich sonst automatisch um 1 Jahr verlängert hätte.
Zur Ermittlung der aktuellen Gasbezugskonditionen wurde bei mehreren Versorgern
angefragt.
Eine Energiepreisanfrage vom 26.09.2013 an verschiedene Lieferanten ergab folgenden Vergleich:
|
Anbieter |
Energiepreis pro kW/h |
Energiekosten |
1. |
Filstal GmbH |
2,9220 ct |
122.724 € |
2. |
Stadtwerke
Ingolstadt |
2,9870 ct |
125.454 € |
3. |
Propan Rheingas GmbH |
3,0090 ct |
126.378 € |
Die
vorgenannten Nettobeträge umfassen den Vertragszeitraum von drei Jahren für die
reine Energielieferung ohne Netznutzungsentgelte sowie weitere gesetzliche
Abgaben. Da eine Angebotsbindung von den Anbietern jedoch nicht über den Zeitraum
von 2 bis 3 Tagen hinaus aufrechterhalten wird, müssen am Sitzungstag nochmals
die tagesaktuellen Konditionen eingeholt werden (siehe Tischvorlage).
Hinsichtlich
der Stadtwerke Ingolstadt als Ansprechpartner in der Region wird von der
Verwaltung ein Mehrwert an Service und Vor-Ort-Beratung gesehen. Überdies
besteht beim Energiepreis keine Mindest- bzw. Höchstabnahmeverpflichtung. Der
angebotene Energiepreis der Stadtwerke Ingolstadt gilt ab dem 01.10.2013, ein
Fremdversorger kann aufgrund von gesetzlichen Vorschriften erst zum
nächstmöglichen Termin (4 Wochen zum Monatsanfang) mit der Belieferung
beginnen. Durch die Fortführung der Gasbelieferung entsteht somit kein
zeitlicher und organisatorischer Aufwand. Ein nur geringfügig höherer Arbeitspreis
< oder = 0,06 ct pro kW/h der Stadtwerke sollte aus den genannten Gründen
nicht ausschlaggebend sein.
Da
der bisherige Energiepreis 4,378 Cent / kWh beträgt, führt die Neuvergabe der
Gasversorgung zu einer tatsächlichen Einsparung im Bereich der Energiekosten.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, einen Gasversorgungsvertrag mit dem Anbieter ……. für den Zeitraum von 01.10.2013 bis 30.09.2016 mit einem Energiepreis von ……. ct pro kW/h ohne Netznutzungsentgelte sowie weitere gesetzlichen Abgaben zu schließen.