Betreff
Vergabe der Stromversorgung für die kreiseigenen Liegenschaften ab 01.01.2014 (Bekanntgabe)
Vorlage
2013/1737
Aktenzeichen
043
Art
Eilentscheidung

Sachverhalt/Begründung

Ende des Jahres läuft der Stromabnahmevertrag zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm und der Lechwerke AG zur Strombelieferung der kommunalen Liegenschaften ab. Der Vertrag mit den Lechwerken umfasst den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2013 und endet automatisch.

 

Es wurde daher nach den Vorgaben des Vergaberechts und den Handlungsempfehlungen des Bayer. Landkreistages eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Der maßgebliche Schwellenwert von 200.000 € netto wurde vom Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, bezogen auf den Vertragszeitraum von drei Jahren, überschritten. Anzusetzen sind die reinen Nettokosten für die Energielieferung ohne Betrachtung des Netznutzungsentgelts.

 

Zur Durchführung der europaweiten Ausschreibung wurde die Fa. KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH in Schwerin beauftragt, welche auch die Bündelausschreibung der Gemeinden und Landkreise durchgeführt hat und somit über umfangreiche Kenntnisse sowohl im vergaberechtlichen als auch technischen Bereich verfügt.


 

An der Ausschreibung haben sich sieben Unternehmen mit folgenden Angebotssummen beteiligt:

 

 

Anbieter

Arbeitspreis pro kW/h

Energiekosten

1.

Energie Südbayern GmbH

4,4320 ct

288.138 €

2.

Energieversorgung Lohr-Karlstadt GmbH

4,5898 ct

298.395 €

3.

Stadtwerke Augsburg

4,5980 ct

298.929 €

4.

E.ON Bayern

4,6100 ct

299.709 €

5

BS/Energy Braunschweiger Versorgungs AG

4,7030 ct

305.754 €

6

Gemeindewerke Oberhaching GmbH

6,0000 ct

390.078 €

7

Lechwerke AG Augsburg

7,5000 ct

487.596 €

 

Die vorgenannten Nettobeträge umfassen den Vertragszeitraum von drei Jahren für die reine Energielieferung ohne Netznutzungsentgelte sowie weitere gesetzliche Abgaben. Der Vergabevorschlag der Fa. KUBUS Kommunalberatung GmbH bezieht sich auf die Energie Südbayern GmbH als den günstigsten Anbieter. Die Differenz zum teuersten Anbieter der Lechwerke AG Augsburg beträgt somit 199.458 € (41%). Bezogen auf das Gesamtbrutto (inkl. Netzentgelt, Steuern und Abgaben) errechnet sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 237.357 € (Energie Südbayern GmbH 1.491.399 € zur Lechwerke AG Augsburg 1.728.756 €). Netznutzungsentgelt und Abgaben berechnen sich anhand der verbrauchten Menge und sind folglich bei allen Anbietern gleich hoch, somit realtiviert sich insgesamt die prozentuale Differenz auf 14 %.

 

Da sich der bisherige Arbeitspreis in einer Spanne von 7,39 Cent / kWh – 7,47 Cent / kWh bewegt, führt die Vergabe an die Energie Südbayern GmbH zu einer tatsächlichen Einsparung im Bereich der Energiekosten.

 

Das Geschäft ist unaufschiebbar, da eine Entscheidung nach den Vergabevorschriften bis zum 26.09.2013 getroffen werden muss, um die Stromversorgung ab 01.01.2014 für die Liegenschaften des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm sicherzustellen. Eine Eilentscheidung des Landrats gem. Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 44 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landkreises ist daher erforderlich.

 

 

Der Kreisausschuss hat die Eilentscheidung zur Kenntnis genommen.