Sachverhalt/Begründung
Der
Bundesrat hat mit Beschluss vom 21. September 2012 der notwendigen Änderung der
Fahrzeugzulassung zur Wiedereinführung von ausgelaufenen Kfz-Kennzeichen
(Altkennzeichen) zugestimmt. Die Änderungsverordnung ist am 1. November 2012 in
Kraft getreten. Aufgrund der Rechtsänderung auf Bundesebene besteht eine
Ermächtigung zu Gunsten der Länder, alle oder einzelne Altkennzeichen als
zusätzliche Wunschkennzeichen neben der aktuellen Landkreiskennung wieder
zuzulassen.
Der
Bayerische Ministerrat hat am 14. Januar 2013 beschlossen, von dieser
Ermächtigung grundsätzlich Gebrauch zu machen. Die Landkreise und kreisfreien
Städte können bis zum 30. April 2013 mitteilen, ob und welche Altkennzeichen innerhalb ihres Verwaltungsbezirks
wieder ausgegeben werden sollen. Das vom Bayerischen Ministerrat beschlossene
Verfahren überlässt es den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, über den
Wunsch nach Einführung von Altkennzeichen zu entscheiden und diese gegebenenfalls
zu beantragen. Der
Die
Wiedereinführung von Altkennzeichen erfolgt auf rein freiwilliger Basis
ausschließlich auf Initiative des Landkreises.
Im
Landkreis Pfaffenhofen könnten und müssten nach Einführung dieser Regelung auf
Antrag die Kennzeichen SOB und MAI im
gesamten Landkreisgebiet ausgegeben werden. Beispielsweise könnten
Fahrzeuge in Reichertshausen oder Jetzendorf mit Schrobenhausener oder
Mainburger Kennzeichen ausgerüstet werden. Rein theoretisch könnten
PAF-Kennzeichen dadurch völlig verschwinden.
Der
Personalaufwand für die verwaltungsrechtliche Umsetzung wird für die
Zulassungsbehörde nicht unerheblich. Im Regelbetrieb dürften jedoch
Arbeitsaufwand und Personalbedarf unverändert bleiben (nach der Einführung und
wenn das Verfahren läuft).
Kosten
für die EDV-technische Aufrüstung und evtl. Wartungskosten könnten sich durch
die Gebühreneinnahmen ausgleichen, da sämtliche Altkennzeichen als
Wunschkennzeichen gebührenpflichtig sind.
Eine
Einführung dieser Altkennzeichenregelung wird dazu führen, dass eine Zuordnung
der Fahrzeughalter zum Landkreis Pfaffenhofen nicht mehr nachvollziehbar ist,
wenn Altkennzeichen von den Fahrzeughaltern gewählt werden. Weiter kann dadurch
auch nicht mehr auf die Heimatregion geschlossen werden, da diese Option allen
Bürgern des Landkreises offen steht. Die Präsenz des Landkreises durch
PAF-Kennzeichen auf den Straßen wird durch diese Regelung eindeutig geschwächt.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses, die Wiedereinführung
von Altkennzeichen im Landkreis Pfaffenhofen abzulehnen.