Betreff
Berufung des Wahlleiters für die Landkreiswahlen und dessen Stellvertreter
Vorlage
2013/1606
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt/Begründung
Die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden am 16.
März 2014 statt.
Der Kreistag beruft den Landrat, den Stellvertreter des Landrats, einen seiner weiteren Stellvertreter, einen sonstigen Kreisrat oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten des Landratsamtes zum Wahlleiter.
Zudem ist eine stellvertretende Person zu bestellen.
Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen,
Herrn RR Wilhelm Weich zum Wahlleiter
für die Landkreiswahlen
und
Herrn RAR Heinz Taglieber zu dessen Stellvertreter
zu berufen