Betreff
Kreisstraße PAF 4, Geh- und Radweg nach Tegernbach BA 2, Sachstand des Planfeststellungsverfahrens (Bekanntgabe)
Vorlage
2013/1603
Aktenzeichen
631
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

Der Landkreis Pfaffenhofen hat 2003 den 1. Bauabschnitt des straßenbegleitenden Geh- und Radweges von Pfaffenhofen – Tegernbach gebaut.

In der Sitzung am 21.02.2007 wurde vom Bau- und Vergabeausschuss der Grundsatzbeschluss zum Weiterbau des Geh- und Radweges nach Tegernbach gefasst.

 

Von der Stadt Pfaffenhofen und dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm konnten die notwendigen Flächen für den Bau des Geh- und Radweges bis auf eine Teilfläche erworben bzw. gesichert werden.

 

Da alle Bemühungen, die für den Bau des geplanten Geh- und Radweges notwendigen Flächen auf gütlichem Wege zu erwerben, gescheitert sind, wurde beschlossen, den Grunderwerb für vorgenanntes Grundstück über ein Enteignungsverfahren zu sichern.

 

Auf Anfrage bei der Regierung von Oberbayern hinsichtlich der Erfordernis eines Planfeststellungsverfahrens für den Neubau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße PAF 4, wurde dem Landkreis mitgeteilt, dass hierfür ein straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist.

 

Der Bau- und Vergabeausschuss hat am 09.05.2012 einem Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße PAF 4 nach Tegernbach (BA2) zugestimmt.

 

Im Juli 2012 wurden die ersten Gespräche mit Trägern öffentlicher Belange über den weiteren Ablauf bzw. Vorgehensweise für dieses Verfahren geführt.

 

So wurde inzwischen eine Bestandsvermessung für die weitere Planung und Kartierung der Naturschutz- und Waldflächen durchgeführt und die Rodungsgrenzen abgesteckt.

 

Des Weiteren wurden Variantenprüfungen für den Radweg untersucht und planlich dargestellt.

 

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wird im Frühjahr (bis Ende April) durchführt, um u.a. die Flora und Avifauna (Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten) zu erfassen und die Amphibien-Nutzung des Bachstaues zu klären.

 

Der landschaftspflegerische Begleitplan besteht im Vorentwurf und ist nach erfolgter saP noch mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abzustimmen.

 

Mit Fertigstellung der Planfeststellungsunterlagen ist bis Ende 2013 zu rechnen.

 

 

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.