Sachverhalt/Begründung
Der
Landkreis Pfaffenhofen hat 2003 den 1. Bauabschnitt des straßenbegleitenden
Geh- und Radweges von Pfaffenhofen – Tegernbach gebaut.
In
der Sitzung am 21.02.2007 wurde vom Bau- und Vergabeausschuss der
Grundsatzbeschluss zum Weiterbau des Geh- und Radweges nach Tegernbach gefasst.
Von
der Stadt Pfaffenhofen und dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm konnten die
notwendigen Flächen für den Bau des Geh- und Radweges bis auf eine Teilfläche
erworben bzw. gesichert werden.
Da
alle Bemühungen, die für den Bau des geplanten Geh- und Radweges notwendigen
Flächen auf gütlichem Wege zu erwerben, gescheitert sind, wurde beschlossen,
den Grunderwerb für vorgenanntes Grundstück über ein Enteignungsverfahren zu
sichern.
Auf
Anfrage bei der Regierung von Oberbayern hinsichtlich der Erfordernis eines
Planfeststellungsverfahrens für den Neubau eines Geh- und Radweges an der
Kreisstraße PAF 4, wurde dem Landkreis mitgeteilt, dass hierfür ein
straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist.
Der
Bau- und Vergabeausschuss hat am 09.05.2012 einem Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines
Geh- und Radweges an der Kreisstraße PAF 4 nach Tegernbach (BA2) zugestimmt.
Im
Juli 2012 wurden die ersten Gespräche mit Trägern öffentlicher Belange über den
weiteren Ablauf bzw. Vorgehensweise für dieses Verfahren geführt.
So
wurde inzwischen eine Bestandsvermessung für die weitere Planung und Kartierung
der Naturschutz- und Waldflächen durchgeführt und die Rodungsgrenzen
abgesteckt.
Des
Weiteren wurden Variantenprüfungen für den Radweg untersucht und planlich
dargestellt.
Die
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wird im Frühjahr (bis Ende April)
durchführt, um u.a. die Flora und Avifauna (Gesamtheit
aller in einer Region vorkommenden Vogelarten) zu erfassen und die
Amphibien-Nutzung des Bachstaues zu klären.
Der
landschaftspflegerische Begleitplan besteht im Vorentwurf und ist nach
erfolgter saP noch mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abzustimmen.
Mit Fertigstellung der Planfeststellungsunterlagen ist bis Ende 2013 zu rechnen.
Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.