Sachverhalt/Begründung
Die Gemeinden des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm haben dem Amtsgericht
Pfaffenhofen insgesamt 72 Personen für das Amt als Schöffen vorzuschlagen.
Aus diesen Vorschlägen wählt ein beim Amtsgericht Pfaffenhofen zu bildender
Ausschuss die Schöffen für eine 5-jährige Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018.
Die Zahl der zu wählenden Schöffen gibt der zuständige Richter am Amtsgericht
dem Ausschuss vorher noch bekannt.
Dieser Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht Pfaffenhofen als
Vorsitzenden, dem Landrat oder dem von ihm beauftragten Bediensteten als
Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer. Die
Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks (entspricht
dem Gebiet des Landkreises Pfaffenhofen) vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei
Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen
Mitgliederzahl in geheimer Abstimmung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Dem Ausschuss obliegt neben der Schöffenwahl auch die Wahl der über das
Jugendamt vorzuschlagenden Jugendschöffen.
Nach dem Stärkeverhältnis im Kreistag sind nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren
hierzu vorzuschlagen:
CSU-Fraktion: 3 Vertrauenspersonen
FW-Fraktion: 2 Vertrauenspersonen
AUL/GRÜNE/ÖDP-Fraktion: 1 Vertrauensperson
SPD-Fraktion: 1 Vertrauensperson
Von
den Fraktionsvorsitzenden wurden folgende Personen vorgeschlagen:
CSU-Fraktion:
HEINRICH
Reinhard, Dorfstr. 11, Vieth, 85298 Scheyern
Raith
Otto, Forstwiesen 22, 85077 Manching
Weiß
Florian, Richard-Wagner-Str. 7, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
FW-Fraktion:
Huch
Albert, Am Steinhartl 14, 85077 Manching
Erl
Erich, Bergstr. 11, 85290 Rottenegg
AUL/GRÜNE/ÖDP-Fraktion:
Böhm
Günter, Bahnhofplatz 6, 85290 Geisenfeld
SPD-Fraktion:
Rothmeier
Franz, Kreuzstr. 2, 85126 Münchsmünster
Der
Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 15. April 2013 empfohlen,
die
o. g. Personen zu Vertrauenspersonen für die Schöffenwahl zu wählen.
Die
Wahl der Vertrauenspersonen muss bis spätestens 15.05.2013 durchgeführt sein
(Nr.
27.6 der Schöffenbekanntmachung).
Sollte
es nicht gelingen, die Vertrauenspersonen termingerecht mit der erforderlichen
Zweidrittelmehrheit zu wählen, müsste die Regierung von Oberbayern den Landrat
ermächtigen, anstelle des Kreistages zu handeln (Art. 100 Abs. 1 LkrO).
Dem
Kreistag wird vorgeschlagen, die vom Kreisausschuss empfohlenen sieben Personen
zu Vertrauenspersonen zu wählen.
Zur
Vereinfachung wurden Stimmzettel vorbereitet, die die Möglichkeit vorsehen, die
Vorschlagsliste unverändert anzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag wählt folgende Personen zu Vertrauenspersonen für den Ausschuss beim
Amtsgericht zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom
01.01.2013 bis 31.12.2016
CSU-Fraktion:
HEINRICH
Reinhard, Dorfstr. 11, Vieth, 85298 Scheyern
Raith
Otto, Forstwiesen 22, 85077 Manching
Weiß
Florian, Richard-Wagner-Str. 7, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
FW-Fraktion:
Huch
Albert, Am Steinhartl 14, 85077 Manching
Erl
Erich, Bergstr. 11, 85290 Rottenegg
AUL/GRÜNE/ÖDP-Fraktion:
Böhm
Günter, Bahnhofplatz 6, 85290 Geisenfeld
SPD-Fraktion:
Rothmeier
Franz, Kreuzstr. 2, 85126 Münchsmünster