Betreff
TOP 1: Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für die Kalenderjahre 2014 - 2018
Vorlage
2013/1556
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Auf Aufforderung des Präsidenten des Landesgerichtes Ingolstadt sind im Amtsgericht Pfaffenhofen vom Jugendhilfeausschuss mindestens 28 Personen für die Wahl als Jugendschöffe vorzuschlagen.

Der Jugendhilfeausschuss stellt die Vorschlagsliste auf.

Die genannte Zahl von 28 Personen soll nicht wesentlich unterschritten werden, es müssen je zur Hälfte Frauen und Männer vorgeschlagen werden.

Für die Aufnahme in der Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

 

Eingegangene Bewerbungen sind dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen. Eine Vorauswahl ist nicht zulässig. Soweit begründete Bedenken gegen eine Bewerbung bestehen, kann bereits in der Beschlussvorlage auf sie hingewiesen werden.

 

Die Eignung für das Amt des Jugendschöffen hängt von besonderen Voraussetzungen ab. Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Nicht berufen werden sollen Personen, die zu Beginn der Wahlperiode am 01.01.2014 das 25. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr bereits vollendet haben. Außerdem müssen die Personen im Landkreis Pfaffenhofen wohnen. Bei der Auswahl der Personen sollen Angehörige einer bestimmten Berufsgruppe nicht zu stark bevorzugt werden. Es sollen aus allen Kreisen der Bevölkerung geeignete Personen vor allem auch Eltern und Ausbilder berücksichtigt werden.

Personen, die nach den geltenden Bestimmungen zum Amt eines Schöffen unfähig sind, oder nicht berufen werden sollen oder die das (Ehren-) Amt eines Schöffen ablehnen, sollen nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Es sind 71 Bewerbungen von Frauen und 47 Bewerbungen von Männern eingegangen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der beiliegenden Liste mit X gekennzeichneten Personen in der Vorschlagsliste für die Wahl als Jugendschöffe für die Kalenderjahre 2014 – 2018 aufzunehmen. Dies geschah nach einer ausführlichen Diskussion.