Betreff
Vollzug der Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb von Wertstoffhöfen und Gartenabfallsammelstellen
Vorlage
2013/1552
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Über die Errichtung und den Betrieb der Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen erfolgte zwischen dem AWP und allen kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden eine gleichnamige Vereinbarung.

 

Zum ordnungsgemäßen und gefahrlosen Betrieb gehört u.a. auch der Winterdienst auf den vorgenannten abfallwirtschaftlichen Einrichtungen.

Gemäß § 4 der Vereinbarung trägt der AWP die Personal- und Sachkosten im erforderlichen Umfang.

 

Der Winterdienst für den Wertstoffhof am Martin-Binder-Ring sowie in der Hausratsammelstelle, Bürgermeister-Stocker-Str. in Pfaffenhofen wird durch den Kreisbauhof durchgeführt.

Die Abrechnung der erfolgten Dienstleistung erfolgt auf der Basis der von der Obersten Baubehörde im BStMI jährlich erstellte Berechnung der Winterdienstkosten. Als Verrechnungssatz wird der Kostenansatz je m² Unterhaltsfläche verwendet. Die Unterhaltsfläche, auf der der Winterdienst zu erfolgen hat, wurde zwischen dem AWP dem Kreisbauhof abgestimmt. Für den Winter 2011/2012 betrug für den Wertstoffhof Martin-Binder-Ring der Verrechnungssatz 0,22 €/m³ bei einer Unterhaltsfläche von 1.230 m³.

 

Dem AWP liegt derzeit ein Kostenerstattungsantrag über geleisteten Winterdienst 2011/2012 der Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen für den Wertstoffhof Pörnbach in Höhe von 631,00 € vor. Hierbei wurden für insgesamt 25 Einsätze je eine halbe Stunde veranschlagt. Der Verrechnungssatz für das Personal beträgt 32,00 €/Std. und für den Maschineneinsatz 33 €/Std. Der angeforderte Erstattungsbetrag umfasst 631,00 €.

Für den Dez. 2012 wurde dem AWP auch eine Winterdienstabrechnung der Gemeinde Jetzendorf vorgelegt. Für 12 Einsätze wurden unterschiedlich eine ¼ bzw. eine ½ Stunde angesetzt. Der Verrechnungssatz für das Personal beträgt 30,26 €/Std. bis 23,83 €/Std. Für den Maschineneinsatz werden zwischen 36,67 €/Std. und 27,00 € verrechnet.

Der angeforderte Erstattungsbetrag umfasst 300,92 €.

 

Nachdem dem AWP für die gleiche Dienstleistung unterschiedliche Verrechnungssätze in den Kostenerstattungsanträgen vorgelegt werden, sollte im Rahmen der Gleichbehandlung für alle Städte, Märkte und Gemeinden ein einheitlicher Verrechnungssatz festgesetzt werden. Hierbei bietet sich die von der Obersten Baubehörde im BStMI jährlich erstellte Berechnung der Winterdienstkosten an.

 

Nach Erhalt der Winterdienstkostenberechnung durch die Oberste Baubehörde teilt der AWP den einheitlichen Verrechnungssatz den Städten, Märkten und Gemeinden mit. Zeitnah kann anschließend auf der Basis der zwischen dem AWP und der jeweiligen Gemeinde abgestimmten Unterhaltsfläche und des übermittelten Verrechnungssatz die Abrechnung der Winterdienstkosten erfolgen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Abrechnung der Winterdienstkosten der Gemeinden für den ordnungsgemäßen und gefahrlosen Betrieb der Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen erfolgt einheitlich auf der Grundlage der von der Obersten Baubehörde ermittelten durchschnittlichen Winterdienstkosten je m² und der zwischen dem AWP und den Städten, Märkten und Gemeinden abgestimmten Unterhaltsflächen.

 

Alternativ:

 

Die Abrechnung der Winterdienstkosten der Gemeinden für den ordnungsgemäßen und gefahrlosen Betrieb der Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen erfolgt individuell gemäß den von den Gemeinden nachgewiesenen Kosten (Personal- und Maschinenkosten).