Im Zuge der kleinen Gartenschau muss der derzeit von
der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm betriebene Wertstoffhof in der
Josef-Fraunhofer-Str. aufgelassen werden.
Gem. § 5 Abs. 2 Bayer. Abfallgesetz (BayAbfG) ist die
Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm verpflichtet, dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm als
entsorgungspflichtige Körperschaft ein geeignetes Grundstück für die Errichtung
eines Ersatzwertstoffhofes zur Verfügung stellen.
Auf der Basis der gesetzlichen Verpflichtungen erfolgte
der Abschluss einer Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb eines
Wertstoffhofes mit der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm. Nachdem das
Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises dahingehend fortgeschrieben wurde,
dass neben den Wertstoffhöfen auch Sammelstellen für die Erfassung von
Gartenabfällen zu betreiben sind, ist die Vereinbarung mit der Stadt
Pfaffenhofen entsprechend anzupassen.
In diesem Zusammenhang erfolgte eine Aktualisierung der
Ursprungsvereinbarung mit den später hinzu gekommenen Änderungsvereinbarungen.
Dies dient insbesondere dem übersichtlichen Vollzug der Vereinbarung.
Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm:
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Vereinbarung vom 19.12./27.12.1991
- - 1. Änderungsvereinbarung vom 28.11./04.12.2002
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2. Änderungsvereinbarung vom 09.12.2009/15.01.2010
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Folgende Ergänzungen wurden aufgenommen:
- §
2 Ziffer 2 = Beantragung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die
Gartenabfallsammelstelle
- § 2 Ziffer 4 = Erlass einer Benutzerordnung,
sowie einer Betriebsanweisung für den Wertstoffhof und Gartenabfallsammelstelle
durch den AWP
- §
3 Ziffer 1 Satz 3-6 = Zurverfügungstellung von altlastenfreien Grundstücken.
Kostentragung von Altlasten durch die Gemeinde.
- §
4 Ziffer 5= Aufnahme des jährlichen Nutzungsentgeltes bei Bereitstellung einer
geeigneten Fläche für den Betrieb der Gartenabfallsammelstelle (gem.
Werkausschussbeschluss vom 13.03.2002)
- §
7 Ziffer 2 = Rückbauverpflichtung des AWP bei Stilllegung des Wertstoffhofes
oder der Gartenabfallsammelstelle, soweit der AWP bzw. die Stadt/Gemeinde keine
Folgenutzung beabsichtigt.
Der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm wurde mit Schreiben vom
23.01.2013 ein Entwurf der fortgeschriebenen Vereinbarung mit der Bitte um
Kenntnisnahme, Prüfung und Behandlung in den Beschlussgremien übersandt.
Der Werkausschuss genehmigt den Abschluss einer
aktualisierten und fortgeschriebenen Vereinbarung über die Errichtung und den
Betrieb von Wertstoffhöfen und Gartenabfallsammelstellen, in der als Anlage
dieser Beschlussfassung beiliegenden Fassung, zwischen dem Landkreis
Pfaffenhofen a.d.Ilm, Abfallwirtschaftsbetrieb, und der Stadt Pfaffenhofen
a.d.Ilm.