Sachverhalt/Begründung
Gemäß § 9 Abs. 4 Satz 2 des
Gesellschaftsvertrags der Klinikallianz Mittelbayern GmbH legt die Gesellschafterversammlung der Klinikallianz die
Aufwandsentschädigung und Reisekostenerstattung für die Mitglieder des
Aufsichtsrates fest. Vor dieser Beschlussfassung in der
Gesellschafterversammlung muss der Landrat die Zustimmung des Kreistags
einholen (§ 29 Abs. 1 GeschO i.V.m. Art. 30
Abs. 1 Nr. 7 LKrO).
Hinsichtlich
der Höhe soll sich die Aufwandsentschädigung für Aufsichtsratssitzungen an der
Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen des Kreistags oder seiner
Ausschüsse orientieren. Insofern erhalten die Kreisräte nach der vom Kreistag
2008 beschlossenen „Satzung zur Regelung der Entschädigung der Kreisräte und
sonstiger ehrenamtlich tätiger Kreisbürger“ (Entschädigungssatzung) für jeden
Sitzungstag eine Entschädigung in Höhe von 66,50 €. Die entsprechende Satzung
des Landkreises Eichstätt, der ebenfalls Kreisräte in den Aufsichtsrat der
Klinikallianz entsenden wird, sieht eine Entschädigung in Höhe von 45 € je
Sitzung vor. Angesichts dessen wird ein Mittelwert dieser beiden
Entschädigungsbeträge in Höhe von 55 € je Sitzung vorgeschlagen.
Für
außerhalb des Sitzungsorts (in der Regel: Kösching) wohnende
Aufsichtsratsmitglieder soll eine Wegstreckenentschädigung entsprechend Art. 6
Abs. 1 des Bayer. Reisekostengesetzes gezahlt werden (derzeit 35 Cent je
Kilometer), höchstens jedoch die nach dem geltenden Steuerrecht als steuerfrei
anerkannte Wegstreckenentschädigung. Im Übrigen soll für die Entschädigung der
Aufsichtsräte die o.g. Entschädigungssatzung entsprechend gelten.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreissausschusses:
Der
Landrat wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Klinikallianz
Mittelbayern GmbH einen Beschluss über die Festlegung der Aufwandsentschädigung
und Reisekostenerstattung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der
Klinikallianz Mittelbayern GmbH mit den oben genannten Eckpunkten
(Aufwandsentschädigung: 55 € je Sitzung; Reisekostenerstattung: 35 Cent je
Kilometer) zu fassen.